Immobilien Die Tücken einer Kautionsversicherung

Hamburg · Die Mietkaution ist ein großer Posten bei einem Umzug. Eine Mietkautionsversicherung schont den Geldbeutel. Lohnt sich das?

 Zwei bis drei Monatsmieten Kaution sind beim Umzug in eine neue Mietwohnung meist fällig.

Zwei bis drei Monatsmieten Kaution sind beim Umzug in eine neue Mietwohnung meist fällig.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

(dpa/tmn) In den meisten Mietverträgen wird die Zahlung einer Kaution vereinbart. Am häufigsten ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die sogenannte Barkaution. Hier überweist der Mieter an den Vermieter den vereinbarten Kautionsbetrag. Es gibt noch andere Kautionsformen, die zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden können. Dazu gehören zum Beispiel ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter verpfändet wird.

Eine weitere Möglichkeit ist die Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt. „Statt dem Vermieter direkt die Kaution zu überweisen oder auf einem Sparbuch zu hinterlegen, bürgt eine Bank oder Versicherung für den Betrag“, erklärt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. „Dafür zahlt der Mieter eine Gebühr.“ Diese Beträge, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch sind, fallen jährlich an und werden auch nicht zurückgezahlt. Bestehen beim Auszug Ansprüche an den Vermieter, wird ihm das Geld ausgezahlt, und zwar nur bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Der Zugang zu diesen Bürgschaften ist einfach. „Die meisten Angebote gibt es im Netz, wo jeder unkompliziert einen Vertrag abschließen kann“, hat Chychla beobachtet.

Für Mieter mag es auf den ersten Blick verlockend sein, sich das Geld für die Kaution zu sparen. „Wird aber ein langfristiges Mietverhältnis angestrebt, summieren sich die jährlichen Gebühren, so dass es sich kaum lohnt, solch ein Modell zu wählen“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Je höher die Kautionssumme, desto höher sind Zinsen und Gebühren.

Nicht alle Vermieter akzeptieren eine Mietkautionsversicherung. „Bei Vermietern ist sie nicht sehr beliebt, weil sie schwer verwertbar ist“, erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Während sie auf eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparbuch unkompliziert zurückgreifen können, wenn Ansprüche vorliegen, müssen Vermieter das Geld im Falle einer Bürgschaft erst vom Geldinstitut oder der Versicherung anfordern.“ Meist müssen Vermieter einen großen bürokratischen Aufwand im Kauf nehmen, um an ihr Geld zu kommen. „Bei manchen Anbietern ist sogar ein Gerichtsurteil notwendig, damit sie einspringen“, ergänzt Gerold Happ. Auch für Mieter ist es nicht einfach, den Vertrag beim Auszug zu beenden. Sie brauchen dafür eine Freigabe des Vermieters. „Mietkautionsbürgschaften sind in der Abwicklung für beide Partner kompliziert“, fasst Rechtsanwältin Heilmann zusammen. Die Anbieter wenden sich mit ihren Produkten gern an Kunden, die wenig Geld zur Verfügung haben, etwa Studenten, Berufseinsteiger oder Geringverdiener. Doch gerade für diese Zielgruppe ist Vorsicht angebracht. „Sie haben es ohnehin schon schwer, eine passende und preisgünstige Wohnung zu finden“, gibt Siegmund Chychla zu bedenken. „Wenn sie dann dem Vermieter auch noch eine Mietkautionsbürgschaft anbieten, signalisieren sie ihm, dass sie größere Geldprobleme haben.“

Gerade in Ballungsräumen, wo Vermieter sich ihre Mieter aussuchen können, wird man es mit einer Mietkautionsbürgschaft schwer haben, meint auch Beate Heilmann. „Wenn jemand schon zu Anfang des Mietverhältnisses sagen muss, dass er kein Geld hat, werden sich die Vermieter ihren Teil denken und andere Interessenten bevorzugen.“ Besser ist es, möglichst die etablierten Wege zum Hinterlegen der Kaution zu nutzen. „Die meisten Vermieter bevorzugen Barkautionen oder ein verpfändetes Mietkautionskonto“, sagt Gerold Happ. „Sparbücher nutzt kaum noch jemand.“

Laut Gesetz sind Mieter nicht verpflichtet, die Kaution auf einen Schlag zu hinterlegen. „Das machen zwar die meisten. Aber Mieter können die Summe auch über die ersten drei Monate des Mietvertrages verteilt einzahlen. Das kann bei finanziellen Engpässen schon helfen“, erklärt Chychla.

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