gasanschluss Folgenschwere Post vom Gasversorger

Berlin/Bonn · Die Versorgung mit dem sogenannten L-Gas wird in vielen Landesteilen auf H-Gas umgestellt. 5,2 Millionen Besitzer sind betroffen.

 Geräte wie ein Herd können von der Umstellung von L-Gas auf H-Gas betroffen sein.

Geräte wie ein Herd können von der Umstellung von L-Gas auf H-Gas betroffen sein.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

() Haushalte, die von ihrem Netzbetreiber L-Gas bekommen, müssen ihre Heizungen und Gasgeräte in den kommenden Jahren auf sogenanntes H-Gas umstellen lassen. Der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima schätzt, dass das etwa 5,2 Millionen Geräte betrifft. Noch gibt es in Deutschland zwei verschiedene Erdgasqualitäten, die in getrennten Netzen transportiert werden. H-Gas („high calorific gas“) hat einen höheren Anteil an brennbaren Kohlenwasserstoffen und damit auch einen höheren Energiegehalt als L-Gas („low calorific gas“). L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Die Förderung geht zurück und ab circa 2030 wird gar kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen.

Um die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, stellen die Netzbetreiber nun auf das überwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien stammende H-Gas um. Die Folge: Auch die Geräte müssen angepasst werden, erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin.

L-Gas wird vorwiegend im Nordwesten Deutschlands, in der Nähe zu den deutschen Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen verbraucht. Das sind Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, aber nicht flächendeckend, sowie Teile Sachsen-Anhalts, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Betroffen sind Geräte, die direkt an eine Gasleitung angeschlossen sind. „Im privaten Haushalt können das zum Beispiel Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder andere Heizkessel sowie Gasöfen oder -kamine sein“, erklärt Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung, Klima. In der Regel muss bei Heizungen, die jünger als 20 Jahre sind, nur die Gasdüse ausgetauscht und das Gerät neu justiert werden. Bei Geräten, die zwischen 20 und 25 Jahre alt sind, muss geprüft werden, ob sich die Heizung umrüsten lässt oder gar ganz ausgetauscht werden muss.

Für die Erfassung und Umrüstung kommt der Netzbetreiber auf. Dem Gaskunden dürfen auch keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden, und er muss keine Austauschteile bezahlen. Aber: „Am Ende kommt die Gemeinschaft der Gaskunden für die Kosten der gesamten Marktraumumstellung (MRU) auf“, erklärt Gerrit Volk, Referatsleiter der Bundesnetzagentur. „Hierzu wird zusätzlich zum Netzentgelt eine MRU-Umlage erhoben, die seit 2017 bundesweit einheitlich ist.“ Eigentlich kostet H-Gas mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt wird weniger H-Gas benötigt. Denn es hat einen höheren Energiegehalt. „Unterm Strich kommt der gleiche Preis heraus“, erklärt Volk.

Die Umstellung läuft seit 2015, zunächst aber nur in einzelnen Städten Niedersachsens. Als erste Großstadt ist 2017 Bremen dran. „In den nachfolgenden Jahren werden zunehmend größere Gebiete umgestellt“, sagt ein BDEW-Sprecher. Der örtliche Gasnetzbetreiber wird seine Kunden informieren, wann die Gemeinde oder der Stadtteil an der Reihe ist. Viele Geräte können bereits vor dem Zeitpunkt, ab dem erstmals H-Gas in das Versorgungsnetz eingespeist wird, umgestellt werden. Bei anderen muss das sehr zeitnah geschehen. „Der Zeitpunkt der Anpassung hängt also stark vom Gerätetyp ab und geht aus den Anpassungsanweisungen der Hersteller hervor“, erklärt Ebisch. Einige wenige Geräte können sowohl mit L-Gas als auch H-Gas betrieben werden. Man spricht dann von sogenannten gasadaptiven Gasverbrauchsgeräten.

Der Monteur ermittelt die Geräte-Identität, also Name, Herstellerfirma und Herstellungsjahr, und prüft, ob das Gerät in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Danach folgen Anpassung und Prüfung der Dichtheit des Geräts. Mit einer Abgasmessung wird die korrekte Einstellung überprüft und das Gerät als „angepasst“ gekennzeichnet. Jedes zehnte Gerät soll im Nachgang noch einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Umstellung erfolgt durch einen beauftragten Betrieb oder durch den Versorger selbst. Achtung: Gasgeräte, die nicht an die neue Gasbeschaffenheit angepasst sind, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht weiter genutzt werden.

Kann ein älteres Gerät nicht umgestellt werden, muss ein neues installiert werden. „Grundsätzlich müssen sich Wohnungs- oder Hauseigentümer um den Austausch des Gasgeräts selbst kümmern, es also auch bezahlen“, erklärt Gerrit Volk von der Bundesnetzagentur. „Aber sie können für bestimmte Neugeräte einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro bei ihrem Netzbetreiber beantragen.“ Zur Abmilderung sogenannter wirtschaftlicher Härten gesteht eine Verordnung weitere Zuschüsse zu. Demnach können Haushalte rückwirkend zum 1. Januar 2017 Ansprüche geltend machen, je nach Alter des Gerätes.

Ist das vom Tausch betroffene Gerät jünger als zehn Jahre, haben Eigentümer Anspruch auf 500 Euro Erstattung vom Netzbetreiber. Bei zehn bis 20 Jahre alten Geräten erhalten sie 250 Euro, bei 20 bis 25 Jahre alten Geräten 100 Euro. Das gilt nur für Heizgeräte.

(dpa)
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