Immobilien Fristen auch für Klagen von Anwohnern
Koblenz · Wenn sich Anwohner gegen einen frisch aufgebrachten Straßenbelag gerichtlich wehren wollen, haben sie maximal drei Jahre Zeit. Diese Frist setzte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 1 A 11843/17). In diesem Fall war eine asphaltierte Straße durch einen Pflasterbelag ersetzt worden.
28.02.2019
, 20:02 Uhr
Die Nachbarn ärgerten sich über die erhöhten Abrollgeräusche, ließen sich mit der Klage aber drei Jahre und zehn Monate Zeit.