Immobilien Gericht hat Herz für Musizierende

Frankfurt · Ein Beschluss in einer Wohneigentümer-Versammlung, wonach allein das Musizieren tagsüber nur zu bestimmten Zeiten erlaubt sein soll, ist unzulässig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 2/23 S 131/16). Einzig und allein das Musizieren einzuschränken, gehe nicht.

Das müsste dann auch für andere Lärmquellen gelten, so die Richter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort