Immobilien Gewerbliche Nutzung kein Kündigungsgrund
Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung einer Mietwohnung für unwirksam erklärt, die der Vermieter ausgesprochen hatte, weil die Räume künftig „gewerblich genutzt“ werden sollten (Az.: VIII ZR 45/16). Der Vermieter hatte in diesem Fall besonders schlechte Karten, weil der Mieter dort schon 40 Jahre wohnte und in der Wohnung künftig nur Akten abgelegt werden sollten.
15.03.2018
, 20:06 Uhr