Immobilien Gewerbliche Nutzung kein Kündigungsgrund

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung einer Mietwohnung für unwirksam erklärt, die der Vermieter ausgesprochen hatte, weil die Räume künftig „gewerblich genutzt“ werden sollten (Az.: VIII ZR 45/16). Der Vermieter hatte in diesem Fall besonders schlechte Karten, weil der Mieter dort schon 40 Jahre wohnte und in der Wohnung künftig nur Akten abgelegt werden sollten.

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