Finanzgericht Rheinland-Pfalz Grunderwerbsteuer nur für Grundstück

Neustadt/Weinstraße · Hat ein Ehepaar ein Grundstück gekauft, um dort ein Haus zu bauen, so darf das Finanzamt nur den Preis für das Grundstück mit Grunderwerbsteuer belasten. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 4 K 2095/16). Das gelte jedenfalls dann, wenn der Grundstückskauf nachweislich nichts mit dem späteren Bau zu tun hat.

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