Immobilien Vergessene Reparaturinfo wird teuer

Hildesheim · Weil eine Hauseigentümerin ihren Nachbarn, der ihr Garagendach reparieren wollte, nicht gesagt hatte, dass er nicht mit offener Flamme arbeiten dürfe, muss sie für den Schaden haften, so das Landgericht Hildesheim (Az.: 3 O 317/15).

Die Reparatur verursachte einen Brand und die Wohngebäudeversicherung zahlte nicht alles. Die Frau blieb auf dem Restschaden (76 000 Euro) sitzen.

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