Immobilien Hecken dürfen nicht in die Straße ragen
Mainz · Schneidet ein Grundstückseigentümer seine Bäume und Hecken nicht, so dass diese auf die Straße ragen, kann das teuer werden. Kommt der Eigentümer der Aufforderung zum Beschneiden durch die Kommune nicht nach, kann diese einen Gartenbaubetrieb beauftragen und ihm die Rechnung schicken.
19.07.2018
, 21:13 Uhr
Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 3 K 363/17).