Immobilien Hecken dürfen nicht in die Straße ragen

Mainz · Schneidet ein Grundstückseigentümer seine Bäume und Hecken nicht, so dass diese  auf die Straße ragen, kann das teuer werden. Kommt der Eigentümer  der Aufforderung zum Beschneiden durch die Kommune nicht nach, kann diese einen Gartenbaubetrieb beauftragen und ihm die Rechnung schicken.

Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 3 K 363/17).

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