Immobilien Kein Schadenersatz bei Kratzer in Küchenmöbel

Bad Homburg · Leichte Dellen in glatten Küchenmöbeln gehören zum „vertragsgemäßen“ Gebrauch. Diese Auffassung vertrat das Amtsgericht Bad Homburg in einem Urteil (Az.:9 C 273/16-11). In diesem Fall wollte ein Vermieter beim Auszug Schadenersatz von einer Familie mit kleinen Kindern, weil er an der Küchenfront Lackabsplitterungen entfdeckt hatte.

Das Gericht wies das Ansinnen zurück.

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