Immobilien Kein Schadenersatz bei Kratzer in Küchenmöbel
Bad Homburg · Leichte Dellen in glatten Küchenmöbeln gehören zum „vertragsgemäßen“ Gebrauch. Diese Auffassung vertrat das Amtsgericht Bad Homburg in einem Urteil (Az.:9 C 273/16-11). In diesem Fall wollte ein Vermieter beim Auszug Schadenersatz von einer Familie mit kleinen Kindern, weil er an der Küchenfront Lackabsplitterungen entfdeckt hatte.
07.02.2019
, 20:03 Uhr
Das Gericht wies das Ansinnen zurück.