Immobilien Kein Wildwuchs bei Mobilfunk-Antennen

Leipzig · Kommunen können Mobilfunkantennen der Bauplanung unterwerfen, weil die Antennen „auch städtebaulich Auswirkungen haben“. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 4 C 1/11). Dabei müsse allerdings beachtet werden, dass die Versorgung für die Bevölkerung mit Mobilfunk-Anlagen gewährleistet ist.

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