Rauchmelder Lebensretter an der Zimmerdecke

Berlin/Düsseldorf · Rauchwarnmelder in Neubauten sind Pflicht, in vielen Bundesländern auch in Altbauten. In den meisten Fällen lassen sie sich einfach an der Decke anbringen. Doch wo müssen die Geräte in Räumen mit Dachschrägen hängen?

 Rauchmelder lassen sich mit dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehenen Klebe- oder Magnetpad montieren.

Rauchmelder lassen sich mit dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehenen Klebe- oder Magnetpad montieren.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

(dpa) Rauchmelder können Leben retten. Sie registrieren, wenn giftige Rauchgase entstehen und wecken die Bewohner mit einem schrillen Ton aus ihrem Schlaf auf. Sogenannte Rauchwarnmelder, die eigenständig Alarm schlagen und das Signal nicht erst an eine Hausanlage leiten, sind in Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländern auch in Altbauten. Wichtig ist, dass sie an der richtigen Stelle im Raum hängen.

Rauchwarnmelder sollten an mehreren Stellen in der Wohnung oder im Haus angebracht sein. „Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer“, betont Carsten Wege, Geschäftsführer des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe in Berlin. „Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Sie würden im Brandfall einfach weiterschlafen.“ Weitere Rauchmelder muss es in Fluren, die als Rettungswege dienen, und in Kinderzimmern geben.

Auch in Aufenthaltsräumen sind Rauchmelder sinnvoll. „In den meisten Bundesländern außer Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder im Wohnzimmer zwar nicht vorgeschrieben“, erklärt Claudia Groetschel von der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Sie rät, dennoch welche anzubringen. „Denn die Brandgefahr durch Kerzen und elektrische Geräte ist gerade in Wohnzimmern besonders hoch.“ Auch im Keller und unter dem Dach sind die kleinen Geräte hilfreich. „Für größere Wohnungen oder Einfamilienhäuser bieten sich funkvernetzte Rauchwarnmelder an“, ergänzt Wege. Denn dann hören die Bewohner den Alarm auch, wenn er in einem weiter entfernten Raum ausgelöst wird.

Räume, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht wie die Küche und das Bad, sind für gewöhnliche Rauchmelder ungeeignet, weil sie dort leicht Fehlalarme auslösen. Hier empfehlen sich sogenannte Wärme- oder Hitzemelder.

In Zimmern mit einem gewöhnlichen Grundriss kommen die Geräte an die Decke in der Raummitte, erklärt Groetschel. Sie müssen mindestens 50 Zentimeter von Hindernissen wie Raumteilern entfernt sein. Ungünstig wäre es, sie in der Nähe von Luftschächten oder Bereichen mit starker Zugluft anzubringen. Das verfälscht die Messergebnisse. „In den meisten Zimmern genügt ein Rauchmelder“, sagt Herbert Lintz von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Sind die Räume allerdings größer als 60 Quadratmeter, ist für jede weitere 60 Quadratmeter ein zusätzlicher Rauchmelder in der jeweiligen Flächenmitte erforderlich. „Ist ein Raum höher als sechs Meter – was bei üblichen Wohnungen allerdings nie der Fall ist –, sollten Rauchmelder in verschiedenen Höhen angebracht werden.“

 Ist ein Zimmer durch deckenhohe Teilwände oder durch Möbel unterteilt, muss jeder Raumteil überwacht werden. Denn die Teilung kann dazu führen, dass der Rauch nicht bis zu einem einzigen Melder im Raum gelangt. Gibt es eine Galerie mit einer Fläche von mehr als 16 Quadratmetern und ist dieses Bauteil entweder länger und breiter als zwei Meter, sollte zusätzlich an der Unterseite der Galerie ein zweiter Rauchmelder hängen.

 Bei sehr langen Fluren kommen am besten mehrere Geräte zum Einsatz. Der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern darf höchstens 15 Meter betragen, der Abstand zur jeweiligen Stirnseite des Flures höchstens 7,50 Meter.

In Räumen mit Dachschrägen können sich in der Dachspitze Wärmepolster bilden, aber der Rauch gelangt zunächst nicht in diese Spitze. Daher würde ein dort angebrachter Rauchmelder einen Brand zu spät erkennen. „Daher sollte er in Dachschrägen 50 Zentimeter Abstand von der Deckenspitze haben“, erklärt Lintz.

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehenen Klebepad montieren. Aber Vorsicht: Der Eigentümer trägt die Verantwortung für Installation und Wartung der Rauchmelder, als Vermieter auch gegenüber seinen Mietern. Er kann einem Dienstleister die professionelle Installation der Melder sowie die regelmäßige jährliche Wartung auch übertragen, so dass diese auch rechtssicher dokumentiert wird.

Bei batteriebetriebenen Rauchmeldern muss die Energiequelle regelmäßig geprüft werden. „Rauchmelder geben zwar durch einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht“, erklärt Groetschel. Trotzdem sollten Bewohner vor allem vor und nach längerer Abwesenheit mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit überprüfen. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren raten zu Qualitätsrauchmeldern mit dem Q-Siegel. Die Prüfkriterien für dieses Qualitätszeichen stellen sicher, dass Fehlalarme reduziert werden.

(dpa)
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