Mietminderung: Welche Rechte Mieter haben Miete mindern: So kommen Mieter zu ihrem Recht

Berlin · (dpa) Grundsätzlich gilt: Mängel in der Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung. Möglich ist eine Kürzung immer dann, wenn die Wohnung nicht so genutzt werden kann, wie der Mieter es nach dem Mietvertrag erwarten darf, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Häufige Gründe für Mietminderungen sind undichte Fenster, kaputte Heizung, Schimmel in der Wohnung oder Krach von Nachbarn und Baulärm. Vor der Minderung muss der Eigentümer über den Mangel informiert werden. Und der Vermieter muss die Möglichkeit haben, den Fehler zu beheben. Das Melden kann telefonisch, per E-Mail oder Brief erfolgen. Sicher sind Fax oder Einwurf-Einschreiben, denn hier kann der Vermieter vor Gericht nicht behaupten, er habe von dem Mangel nichts gewusst. Für die Mängelbeseitigung setzen Mieter eine angemessene Frist und kündigen die Minderung in dem Schreiben schon einmal an. Bleibt der Vermieter tatenlos, muss die Mietminderung nicht gesondert angekündigt werden. Grundlage für die Minderung: Ausgangspunkt ist nach Angaben des Mieterbundes die Bruttomiete, die Nebenkosten werden nicht gekürzt. Das heißt: Bei einer Miete von 500 Euro plus 100 Euro Nebenkosten würde eine Mietminderung für einen Monat um zehn Prozent auf Basis der Gesamtsumme von 600 Euro kalkuliert. Im Ergebnis werden 60 Euro von den 500 Euro an Miete abgezogen; der Vermieter erhält nur noch 440 Euro plus die 100 Euro Nebenkosten.

(dpa)
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