Landgericht Berlin Mieter kann zweiten Balkon verhindern

Berlin · Will der Vermieter einer Wohnung dort einen zweiten Balkon anbringen, so kann er das nicht gegen den Willen des Mieters über den Weg „Modernisierungsmaßnahme“ durchsetzen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 193/15). Ein zweiter Balkon könne, müsse aber keine Verbesserung sein, so die Richter.

In diesem Fall sollte er im Hinterhof angebracht werden – mit Blick auf Müllcontainer.

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