Mietrecht Mieter muss Tapete nicht entfernen
Köln · () In manchen Mietverträgen werden Mieter verpflichtet, beim Auszug alle Tapeten zu entfernen. Solche Klauseln sind unwirksam, erklärt der Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen. Hat ein Mieter eine solche Tapetenklausel im Vertrag stehen, kann er anfallende Renovierungsarbeiten dem Vermieter überlassen.
18.01.2018
, 20:25 Uhr
Schönheitsreparaturen durch den Mieter sind nur dann erforderlich, wenn der Vermieter sie durch Renovierungsklauseln rechtlich wirksam übertragen hat.