Mietrecht Mieter muss Tapete nicht entfernen

Köln · () In manchen Mietverträgen werden Mieter verpflichtet, beim Auszug alle Tapeten zu entfernen. Solche Klauseln sind unwirksam, erklärt der Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen. Hat ein Mieter eine solche Tapetenklausel im Vertrag stehen, kann er anfallende Renovierungsarbeiten dem Vermieter überlassen.

Schönheitsreparaturen durch den Mieter sind nur dann erforderlich, wenn der Vermieter sie durch Renovierungsklauseln rechtlich wirksam übertragen hat.

(dpa)
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