Immobilien Mietpreis-Ermittlung per Ferndiagnose möglich

Karlsruhe · Ein vom Vermieter eingesetzter Sachverständiger muss eine Wohnung nicht unbedingt besichtigt haben, um den aktuellen Mietpreis zu ermitteln. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VIII ZR 190/17). Der Sachverständige könne sein Einschätzung auch treffen, wenn er sich auf die „korrekte ortsübliche Vergleichsmiete“ stütze.

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