Immobilien Behinderten-WG müssen Nachbarn hinnehmen
Koblenz · Eine Wohngemeinschaft (WG) behinderter Menschen in einem reinen Wohngebiet müssen die Nachbarn hinnehmen. Das gelte auch, wenn dort ein Bistro betrieben wird, das bis 22 geöffnet hat. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (Az.: 1 K 400/16).
11.10.2018
, 20:43 Uhr