Immobilien Die Mauer bleibt stehen

München · Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage eines Hauseigentümers abgewiesen, der von seinem Nachbarn verlangte, eine auf der Grundstücksgrenze stehende Mauer abzureißen, weil sie einsturzgefährdet sei (Az.: 15 ZB 45/17). Die Einsturzgefahr sei nicht ersichtlich, so die Richter.

Außerdem habe sich der Eigentümer mit der Klage ganze fünf Jahre Zeit gelassen.

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