Immobilien Die Mauer bleibt stehen
München · Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage eines Hauseigentümers abgewiesen, der von seinem Nachbarn verlangte, eine auf der Grundstücksgrenze stehende Mauer abzureißen, weil sie einsturzgefährdet sei (Az.: 15 ZB 45/17). Die Einsturzgefahr sei nicht ersichtlich, so die Richter.
28.02.2019
, 20:02 Uhr
Außerdem habe sich der Eigentümer mit der Klage ganze fünf Jahre Zeit gelassen.