Immobilien Neu-Eigentümer müssen Sonderumlage zahlen

Karlsruhe · Wird von den Eigentümern einer Wohnungseigentumsanlage eine Sonderumlage für eine größere Sanierung beschlossen, muss diese jeder bezahlen. Das gilt auch für Leute, die erst nach diesem Beschluss eine Wohnung in der Anlage kaufen und nichts von dieser Sache wissen.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: V ZR 257/16).

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