Immobilien Rücktritt von Hauskauf wegen Schädlingsbefalls

Braunschweig · Wird ein Hauskäufer nicht über den massiven Schädlingsbefall am Gebäude aufgeklärt, so darf der neue Eigentümer trotz eines Gewährleistungsausschlusses vom Kauf zurücktreten. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 9 U 51/17). Der Verkäufer habe zwar gesagt, dass Fassade und Fachwerkbalken umfangreich saniert werden müssten.

Er hatte jedoch den Befall mit Holzwürmern und Pilzen verschwiegen.

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