Immobilien Rücktritt von Hauskauf wegen Schädlingsbefalls
Braunschweig · Wird ein Hauskäufer nicht über den massiven Schädlingsbefall am Gebäude aufgeklärt, so darf der neue Eigentümer trotz eines Gewährleistungsausschlusses vom Kauf zurücktreten. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 9 U 51/17). Der Verkäufer habe zwar gesagt, dass Fassade und Fachwerkbalken umfangreich saniert werden müssten.
21.02.2019
, 20:02 Uhr
Er hatte jedoch den Befall mit Holzwürmern und Pilzen verschwiegen.