Immobilien Schadenersatz nach Auszug hat Grenzen
Karlsruhe · Steht in einem Mietvertrag drin, dass noch ein Jahr nach dem Auszug Schadenersatz-Ansprüche geltend gemacht werden können, ist diese Klausel unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VIII ZR 13/17). Das Gesetz sehe für solche Fälle nur eine Verjährungsfrist von sechs Monaten vor, merkten die Richter an.
13.09.2018
, 20:38 Uhr