Wohnen Vermieter müssen Mieterwünsche respektieren

Berlin · () Vermieter übertragen Schönheitsreparaturen oft auf ihre Mieter. Ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam oder enthält der Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung zu Schönheitsreparaturen, ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung zu renovieren, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Er müsse dann auch schon während des laufenden Mietverhältnisses anstreichen und tapezieren lassen. Der Vermieter dürfe die Wohnung nicht nach seinen eigenen Vorstellungen renovieren, sondern müsse Farbwünsche des Mieters respektieren.

(dpa)
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