Immobilien Hotel Mama erkennt Versicherer nicht an

Berlin · Wenn eine Wohnung zum Beispiel durch einen Wasser­einbruch zeitweise unbewohnbar ist, zahlen viele Versicherer zwar einen Hotelaufenthalt, wenn die Kosten im Rahmen bleiben. Den Beleg einer Mutter, aus dem hervorging, dass sie ihrem Sohn für 63 Euro eine Wohnung überlassen hat, erkannte die Versicherung allerdings nicht an.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestätigte die Entscheidung des Assekuranz-Unternehmens (Az.: 215 C 236/15).

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