Immobilien Warnpflicht vor falschen Fliesen-Putzmitteln
Frankfurt · Ein Fliesenleger muss Fliesen, die durch falsche Putzmittel beschädigt wurden, auf eigene Kosten austauschen, wenn er versäumt hatte, über ungeeignete Reinigungsmittel zu informieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 15 U163/12).
03.05.2018
, 20:26 Uhr
Der Fliesenleger habe als Fachmann seine Hinweispflicht verletzt.