Wohnen Wie Gemeinden die Bauart regulieren

Berlin/Bonn · Der Hausbau ist in Deutschland strengen Regelungen unterworfen. Das hat Vor- und Nachteile für Bauherr und Kommune.

 Manche Gemeinden schreiben detailliert vor, wie ein Neubau aussehen darf. Sogar optische Gesichtspunkte können davon betroffen sein.

Manche Gemeinden schreiben detailliert vor, wie ein Neubau aussehen darf. Sogar optische Gesichtspunkte können davon betroffen sein.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(dpa) Bauherren haben es nicht einfach. Sie träumen sich ihr Traumhaus zurecht, malen sich aus, wie es aussehen soll –­ und dann sagt die Gemeinde nein. In der Tat gibt es in vielen Städten und Gemeinden strenge Regelungen, wie ein Wohnhaus überhaupt aussehen darf. In den vergangenen Jahren sind sogar tendenziell mehr Gestaltungssatzungen entstanden. Regeln lässt sich damit sogar die Art des Putzes. Und das ist nicht die einzige Regelung. Vielmehr erwartet Bauherren unter Umständen an ihrem künftigen Wohnort ein ganzes Geflecht aus Regelungen. „An oberster Stelle, auf Bundesebene, steht das Baugesetzbuch“, erklärt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. „Es regelt detailliert, wie ein Bebauungsplan von den Kommunen zu erstellen ist und was dieser zu leisten hat.“ Dazu gehört die Sicherung der Daseinsvorsorge, sprich, dass es in der Umgebung beispielsweise ausreichend Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Ärzte gibt.

Jedes Bundesland kann wiederum Details in den Landesbauordnungen festschreiben. „Darin können etwa Abstandsflächen angeordnet oder Vorgaben zum Brandschutz gemacht werden“, sagt Reinhold-Postina. Der eigentliche Bebauungsplan obliegt den Kommunen. Hier geht es schon um die handfesten Details, maximale Geschosszahl und Firsthöhe zum Beispiel. Gibt es keinen Bebauungsplan, dann gilt der Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Dieser besagt, dass sich der Neubau an die Umgebung anpassen muss.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Viele Gemeinden planen inzwischen lieber strenger, um ihr schönes Ortsbild zu erhalten. So kommt es, dass Kommunen über Bebauungspläne hinaus Regelungen treffen, etwa eine Baumschutzsatzung, erklärt Manfred Jost vom Verband Wohneigentum in Bonn. Darin steht, ob ein Baum auf einem bestimmten Grundstück gefällt werden darf und welche Ersatzpflanzungen vorgesehen sind.

Immer häufiger werden auch Gestaltungssatzungen aufgesetzt. „Darin kann etwa die Farbe der Dachziegeln bestimmt werden oder die Grundstückseinfriedung. Sogar die Verwendung bestimmter Materialien kann auferlegt werden“, erklärt Jost. Das gilt auch für die Höhe von Mauern, Zäunen und Hecken oder die Fassadenfarbe. Damit reagieren die Kommunen laut Jost auf die zunehmende Kreativität der Bauherren und die Angebote der Baubranche: „Einige Kommunen stören sich an dem daraus resultierenden optischen Chaos in den Wohnsiedlungen und reagieren mit Vorschriften.“ Denn die Regelungen bieten Schlupflöcher, und eine Gestaltung der entscheidenden Merkmale gibt es vielerorts trotzdem nicht. „Gegenwärtig wird nicht selten exakt vorgeschrieben, wie der Dachwinkel zu sein hat, aber ein Friesenhaus darf neben einem oberbayerischen Landhaus stehen“, erklärt Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen. Er wünscht sich, dass Kommunen Pläne flexibler gestalten.

(dpa)
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