Sparen beim Online-Shopping Cashback-Portale bieten satte Rabatte

Saarbrücken · Im Internet können Käufer teils kräftig sparen. Das hat die Stiftung Warentest in einer Untersuchung herausgefunden.

 Bis zu zehn Prozent Rabatt auf den Originalpreis, das versprechen sogenannte Cashback-Portale im Netz.

Bis zu zehn Prozent Rabatt auf den Originalpreis, das versprechen sogenannte Cashback-Portale im Netz.

Foto: dpa/Jens Kalaene

„Sammeln Sie Payback-Punkte?“ In vielen Supermärkten, Kaufhäusern, Drogerien und Tankstellen hören Kunden diesen Satz an der Kasse. Rund 30 Millionen Deutsche nutzen laut Anbieter regelmäßig die Rabattkarte, um pro Einkauf einen kleinen Prozentsatz des Warenwertes zurückzubekommen. Ähnlich funktionieren auch sogenannte Cashback-Portale im Internet. Die Stiftung Warentest hat acht dieser Webseiten untersucht und herausgefunden, dass sich mit ihrer Hilfe in den meisten Fällen tatsächlich deutlich sparen lässt.

Cashback bedeutet übersetzt „Geld zurück“. Ob mit einer Kundenkarte im Geschäft oder einem Nutzerkonto im Internet: Verbraucher bekommen bei dieser Art von Angebot bei teilnehmenden Händlern einen kleinen Teil des Einkaufswerts erstattet. Diese erhoffen sich dadurch höhere Verkaufszahlen und bezahlen eine Provision an den Anbieter des Bonusprogramms. Für den Kunden bleibt das kostenlos. Laut der Stiftung Warentest ist die Gewinnspanne mit den Kundenkarten von Payback und Deutschlandcard in den Online-Shops mit meist nur 0,5 bis ein Prozent Nachlass allerdings sehr gering.

Über Cashback-Portale wie Aklamio, Andasa oder Shoop können Kunden hingegen mit weitaus größeren Summen rechnen. Bei Elektronik liege die Spanne meist etwa zwischen ein und drei Prozent, bei Kleidung zwischen drei und sechs Prozent. Ein Beispiel: Eine Kundin möchte auf einer Webseite Kleidung im Wert von 500 Euro kaufen. Ein Cashback-Portal, das mit dem Online-Shop zusammenarbeitet, verspricht ihr für ihren Einkauf fünf Prozent Rückvergütung. Die Kundin registriert sich auf der Webseite des Cashback-Anbieters und besucht nun den gewünschten Online-Shop über einen Link auf dessen Webseite. Sie kauft und bezahlt dort wie gewohnt. Nachdem der Händler bestätigt hat, dass keine Ware zurückgeschickt wurde, erhält die Kundin fünf Prozent des Nettowarenwertes, also Kaufpreis abzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer, auf ihr Kundenkonto gutgeschrieben. Bei 500 Euro sind das 21 Euro, die sie sich auf ihr Bankkonto auszahlen lassen kann. Im Endeffekt hat sie für ihren Einkauf also anstatt 500 nur 479 Euro bezahlt.

Die Stiftung Warentest hat acht Cashback-Portale untersucht: Aklamio, Andasa, Cashbackdeals, Getmore, iGraal, Link-o-Mat, Shoop und Tamola. Alle arbeiten mit mehreren Online-Shops zusammen, beispielsweise Karstadt, Tchibo, Asos, Deichmann, Booking.com, Media Markt, Docmorris, Fleurop und Lieferando. Vor allem Shoop, Getmore und Aklamio konnten bei den Warentestern mit hohen Rabatten punkten. So überzeugte Shoop etwa beim Online-Shop von Deichmann zur Testphase mit mehr als zehn Prozent Rabatt, bei Getmore und Aklamio wurde beim Blumenversand von Fleurop über zwölf Prozent des Nettowarenwertes gutgeschrieben.

Bekommt ein Kunde Geld zurück, wird dieses zunächst in seinem Benutzerkonto des jeweiligen Cashback-Portals angezeigt. Je nach Anbieter wird das Guthaben erst ab einem bestimmten Betrag auf das Bankkonto gutgeschrieben. Während dieser bei Getmore (ab einem Cent), Aklamio, Link-o-mat und Shoop (jeweils ein Euro) sehr niedrig ist, müssen Kunden bei Tamola (10 Euro), iGraal (20 Euro), Cashbackdeals (25 Euro) und Andasa (30 Euro) in den meisten Fällen wohl mehrere Einkäufe in teilnehmenden Online-Shops tätigen, um auch wirklich davon zu profitieren.

Obwohl das gesammelte Guthaben rechtlich mindestens drei Jahre lang gültig sein muss, halten sich laut Stiftung Warentest nicht alle acht Portale daran: Bei Cashbackdeals verfällt das Geld nach zwölf Monaten, bei iGraal nach zwei Jahren, sollte sich der Kunde nicht in sein Benutzerkonto einloggen. Das sehen die Experten kritisch, da sich Nutzer bei diesen beiden Portalen ihr Guthaben erst ab 25 beziehungsweise 20 Euro auszahlen lassen können. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, das Guthaben ersatzlos zu streichen, wenn das Kundenkonto gelöscht wird. Trotzdem sei das bei Andasa, Cashbackdeals und iGraal der Fall. Die Stiftung Warentest rät Verbrauchern daher, sich ihr Geld möglichst schnell auszahlen zu lassen. Das sei auch deshalb ratsam, weil Cashback-Portale pleitegehen könnten. In der Vergangenheit sei dies etwa beim Anbieter Yenomi passiert.

Unproblematisch sahen die Warentester die Datenschutzbestimmungen der meisten Portale. Nur Cashbackdeals weise daraufhin, Nutzerdaten an Dritte weiterzuleiten, ohne diese zu benennen. Bei allen Anbietern müsse man aber mit regelmäßiger Werbung im E-Mail-Postfach rechnen. Dies ließe sich jedoch in den Einstellungen abschalten.

Bevor sich Käufer bei einem Cashback-Portal anmelden, müssen sie laut Warentester überprüfen, wie viele und vor allem welche Online-Shops teilnehmen. Kunden müssen auch beachten, dass solche Portale nicht automatisch den besten Preis anbieten. Sie sollten daher im Vorfeld die Preise bei verschiedenen Händlern überprüfen, etwa über Vergleichs-Suchmaschinen wie idealo.de, billiger.de oder geizhals.de. Der tatsächlich gutgeschriebene Prozentsatz falle zudem immer niedriger aus als beworben, da sich dieser auf den Nettowarenwert beziehe. Beim Angebot „Fünf Prozent Cashback“ etwa bekomme man nur 4,2 Prozent Rabatt.

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