Internetanbieter wechseln Damit beim Umstieg alles glatt geht

Berlin · Wer mit seinem Anschluss nicht zufrieden ist und den Anbieter wechseln möchte, muss einiges beachten.

 Telefonieren läuft eher nebenher. Meist sind Preis oder Internetgeschwindigkeit ausschlaggebend für einen Wechsel des Festnetzanbieters.

Telefonieren läuft eher nebenher. Meist sind Preis oder Internetgeschwindigkeit ausschlaggebend für einen Wechsel des Festnetzanbieters.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Anbieter für Internet und Telefon im Festnetz gibt es viele, auch an Tarifen und Angeboten mangelt es nicht. Trotzdem seien viele Verbraucher jahrelang demselben Unternehmen treu und scheuten einen Wechsel, obwohl sie dadurch oft viel Geld sparen können, sagen Verbraucherschützer.

Viele seien nicht bereit, die Zeit in die Recherche zu investieren, so die Bundesnetzagentur. Kunden können so den Anbieter auswählen, dessen Angebot ihren Wünschen am ehesten entspreche. Je mehr Verbraucher diese Möglichkeit nutzen, desto stärker werde der Wettbewerb auf dem Markt.

Wenn nicht gerade schlechter Service oder dauernde Ausfälle den Kunden vertreiben, spielen meist der Preis und die Internetgeschwindigkeit eine Rolle beim Wechsel des Anbieters. „Vielleicht war das Internet mit dem bisherigen Anbieter nicht so schnell, wie es eigentlich sein könnte. Ein anderer Anbieter kann möglicherweise eine höhere Surfgeschwindigkeit bieten. Dann kann ein Wechsel ratsam sein“, sagt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal Teltarif.de.

Ein anderer Wechselgrund könne eine höhere Geschwindigkeit in Verbindung mit einer anderen Technologie sein. Manche Kabelanbieter haben etwa Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und mehr im Angebot. Zudem gebe es lokale Netzbetreiber, die Glasfaseranschlüsse mit Gigabit-Geschwindigkeit (1000 MBit/s) ins Haus legen, so Kuch. Vom Wechsel um jeden Preis rät er allerdings ab. „Ein Wechsel lohnt sich nicht, wenn man mit dem Service bisher zufrieden war und der neue Anbieter für dieselben Dienstleistungen nur ein paar Euro weniger verlangt“, so der Fachmann.

Um einen etwaigen Wechsel zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, müssen die Anbieter ihren Kunden Informationen wie das Datum des Vertragsbeginns, den Zeitpunkt, zu dem die Mindestvertragslaufzeit nach aktuellem Stand endet, oder die Kündigungsfrist zur Verfügung stellen, informiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Der Einfachheit halber müssen all diese Informationen zum Beispiel auf jeder Rechnung vermerkt sein.

Die für den Anwender wichtigste Angabe unter den Vertragsmodalitäten ist der letzte Kalendertag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, damit der Vertrag nicht verlängert wird. Auch sollen Nutzer beachten, dass die Kündigung nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, meist zwölf oder 24 Monate, möglich ist, erklärt die Verbraucherzentrale. Dabei dürfe die Kündigungsfrist höchstens drei Monate betragen.

Im Zuge des Wechsels stelle sich auch die Frage, wer beim alten Anbieter kündige, der Verbraucher selbst oder der neue Provider? „Am besten kündigt der neue Anbieter beim alten und regelt mit ihm die Übernahme des Anschlusses und die Übernahme der Rufnummern“, erklärt Alexander Kuch. Probleme könnten entstehen, wenn jemand zuvor schon selbst beim alten Anbieter gekündigt und zum Beispiel den Portierungsantrag vergessen habe. Dann könne es passieren, dass der Wechsel zum neuen Anbieter nicht klappt oder dass die Rufummer nicht übernommen werden kann. In diesem Fall würden vom neuen Anbieter dann neue Rufnummern zugeteilt, so Kuch.

Auf der anderen Seite muss niemand befürchten, plötzlich ohne Telefon und Internet dazustehen. „Scheitert die Überleitung binnen eines Kalendertages, muss der bisherige Anbieter seinen Kunden wieder mit Telefon und Internet versorgen“, erklären die Verbraucherschützer. Und bis der Wechsel abgeschlossen sei, falle über das Vertragsende hinaus nur noch die Hälfte der ursprünglichen Grundkosten an. Das gelte jedoch nicht, wenn der Kunde das Scheitern nachweislich selbst zu vertreten habe, so die Verbraucherzentrale.

Wollen Verbraucher ihre alte Rufnummer mitnehmen, müssen sie dies dem neuen Provider mitteilen. Das geschehe meist, wenn der neue Anschluss bestellt werde. So eine Mitteilung könne aber auch nachgereicht werden. „Der neue Anbieter stimmt dann die Übernahme der Rufnummer mit dem alten Anbieter ab. Beim Anbieterwechsel wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag freigeschaltet wird“, erklärt die Bundesnetzagentur.

Eine Mitnahme der Festnetz-Rufnummer sei jedoch nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet seien. Kunden, die wechseln möchten, sollen deshalb vor der Kündigung ihres Vertrages ihre Daten prüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen, sagt die Behörde.

Nutzer müssen zudem zusätzliche Kosten einplanen, wenn sie ihre Rufnummer behalten möchten. Der alte Anbieter darf ziehenden Kunden den Aufwand in Rechnung stellen, der ihm durch die Weitergabe der Rufnummer an den neuen Anbieter entsteht. Aktuell verlangen viele Unternehmen dafür bis zu knapp 30 Euro. Allerdings geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass sich der Preis in Zukunft verringern werde.

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