Raubkopien im Netz Das Internet als Selbstbedienungsladen

Saarbrücken · Viele Deutsche nutzen Video- und Musikangebote im Netz. Doch den meisten ist nicht klar, welche Inhalte legal sind.

 Auf Internet-Tauschbörsen wie „The Pirate Bay“ werden oft Inhalte verbreitet, die urheberrechtlich geschützt sind. Die meisten Nutzer sind unsicher, was kostenlos heruntergeladen werden darf. Verbraucherschützer und Interessenverbände sehen auch den Gesetzgeber in der Pflicht.

Auf Internet-Tauschbörsen wie „The Pirate Bay“ werden oft Inhalte verbreitet, die urheberrechtlich geschützt sind. Die meisten Nutzer sind unsicher, was kostenlos heruntergeladen werden darf. Verbraucherschützer und Interessenverbände sehen auch den Gesetzgeber in der Pflicht.

Foto: dpa/Soeren Stache

Mal eben die neueste Folge seiner amerikanischen Lieblingsserie im Netz anschauen, die aktuellen Charts-Hits auf sein Handy herunterladen, den Computer mit Software aus dem Internet aufrüsten oder gemeinsam mit Freunden online das angesagte Videospiel ausprobieren. Die Möglichkeiten, die das weltweite Netz für jegliche Art von Medien-Nutzung bietet, sind nahezu unbegrenzt. Ebenso wie die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen: Denn oft verstoßen die Verbraucher gegen das Urheberrecht. Wie und aus welchen Gründen, das hat jetzt das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München erforscht.

Um repräsentative Aussagen zum Verhalten und zu den Einstellungen deutscher Internetnutzer zu erhalten, wurden mehr als 5500 Personen befragt. Einige der Ergebnisse: Rund 32 Prozent der Nutzer ab zwölf Jahren verwenden mindestens einen Musik- oder Videodienst und halten dies für komplett legal. Rund zehn Prozent gaben an, teilweise illegale Inhalte zu nutzen, während fünf Prozent ihren gesamten Konsum für illegal halten.

„Die drei von den Nutzern mit Abstand am häufigsten genannten Gründe für illegales Verhalten sind die Kostenfreiheit, die Einfachheit beziehungsweise Bequemlichkeit sowie die Schnelligkeit“, bilanzieren die Forscher. „Wenn legale Dienste billiger, flexibler und besser wären, würde ein Teil der Konsumenten der eigenen Einschätzung nach von ihrem illegalen Verhalten Abstand nehmen.“

Außerdem sind sich offenbar viele Nutzer gar nicht darüber bewusst, dass sie sich mit dem Kopieren von Filmen, Musiktiteln oder Spielen strafbar machen können. „Ein wesentlicher Faktor für eine Vielzahl an Urheberrechtsverstößen dürfte aus unserer Sicht häufig auch an mangelndem Bewusstsein liegen“, sagt Julian Graf, zuständiger Referent für das Urheberrecht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Nach dem deutschen Urheberrecht sei eine Vielzahl an Handlungen, die Tag für Tag von Verbrauchern im Internet vorgenommen und als angemessen bewertet würden, tatsächlich gar nicht rechtmäßig. Gesetzliche Regelungen seien für den Laien allerdings oftmals „schwer zu durchdringen“, so die Einschätzung des Juristen.

Immer wieder wenden sich Internet-Nutzer, die wegen Urheberrechtsverletzungen und illegalen Downloads von großen Kanzleien abgemahnt wurden und hohe Schadenersatz-Summen zahlen sollen, an die Verbraucherzentrale. „Klassische Beispiele in unserem Beratungsalltag sind nach wie vor Filesharing-Fälle“, berichtet Graf. Ein Verbraucher habe zum Beispiel einen aktuellen Film über ein Filesharing-Programm heruntergeladen, was aufgrund der verwendeten Technik jedoch zugleich zum Hochladen der Datei geführt hätte. Daraufhin habe der Internet-Nutzer eine Abmahnung erhalten, in der eine Gesamtsumme von 915 Euro verlangt worden sei – eine übliche Summe für eine Erstabmahnung.

Verbraucher sollten eine solche Forderung ernst nehmen und sich aufgrund der Komplexität an einen Rechtsanwalt oder eine der Beratungsstellen wenden, rät Graf. Denn sollte die Abmahnung ignoriert werden oder sich der Streit nicht außergerichtlich klären lassen, drohe ein gerichtliches Verfahren und gegebenenfalls weitere Kosten.

Angesichts der Tatsache, dass es für Verbraucher in vielen Fällen äußerst schwierig sei, zu erkennen, wo die Grenze des Erlaubten verlaufe, sieht der Experte auch den Gesetzgeber gefragt: Er müsse „für einen angemessenen Ausgleich sorgen, der rein privates Alltagsverhalten entkriminalisiert und zugleich für eine ausreichende Vergütung der Urheber sorgt.“

Die Forscher des Max-Planck-Instituts ziehen dieselbe Schlussfolgerung aus ihrer Studie: „Vieles deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber durch die Schaffung eindeutiger und verständlicher Regeln bezüglich legalem und illegalem Nutzungsverhalten im Internet und durch entsprechende Information für Verbraucher einen Teil der Urheberrechtsverletzungen verhindern könnte“, meint Reto M. Hilty, der Leiter der rechtswissenschaftlichen Abteilung des Instituts. Insbesondere sollten Inhalte, die in anderen Ländern bereits genutzt werden können, auch in Deutschland schnell verfügbar gemacht werden, um vorhandene Zahlungsbereitschaft abzuschöpfen.

Auch der Bundesverband der Musikindustrie mahnt, aus der Erhebung „keine falschen oder undifferenzierten Schlüsse zu ziehen“. Eigene Umfragen zu Musikinhalten hätten ergeben, dass 80 Prozent der Deutschen die legalen Angebote ausreichend fänden, um Musik im Internet zu kaufen oder zu nutzen. Daher sollte man nach Ansicht des Vorsitzenden Florian Drücke „viel eher schauen, wie wir als Gesellschaft es schaffen, im Sinne aller Beteiligten illegalen Plattformen die Finanzierung zu entziehen.“

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