In der Bevölkerung noch kaum angekommen Die digitale Behörde ist oft nur Theorie

Berlin · Der elektronische Personalausweis soll die Verwaltung vereinfachen. Das Angebot ist in vielen Bundesländern noch mau.

 Mit dem E-Personalausweis sollen Bürger sich elektronisch ausweisen können, etwa bei Behördenanträgen, einer Kontoeröffnung oder in Versicherungsangelegenheiten. Doch sehr verbreitet ist seine Nutzung bislang nicht.

Mit dem E-Personalausweis sollen Bürger sich elektronisch ausweisen können, etwa bei Behördenanträgen, einer Kontoeröffnung oder in Versicherungsangelegenheiten. Doch sehr verbreitet ist seine Nutzung bislang nicht.

Foto: dpa-tmn/Ole Spata

Den E-Personalausweis mit eingebautem Chip gibt es inzwischen seit rund acht Jahren, in Sachen digitale Verwaltung und elektronische Behördengänge ist in Deutschland aber noch viel Luft nach oben. Nur jeder Zehnte hat laut einer aktuellen Studie des Marktforschers Ipsos in den vergangenen zwölf Monaten Behördengänge übers Internet erledigt.

Alles, was man braucht, ist ein E-Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (e-ID), ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone mit NFC-Chip und die AusweisApp2. So kann jeder Bürger sich elektronisch ausweisen, etwa bei Behördenanträgen, einer Kontoeröffnung oder in Versicherungsangelegenheiten. Mit der Unterschriftsfunktion lassen sich digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren. Eigentlich ganz einfach – jedenfalls in der Theorie.

Was genau in Deutschland den digitalen Gang zum Amt bremst, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Womöglich liegt es am mangelnden Angebot. Bundesweit gibt es eine Auswahl an verfügbaren Bürgerdiensten mit dem E-Ausweis. So lassen sich etwa Informationen zum Kindergeld abrufen, ein Führungszeugnis beantragen, der Punktestand in Flensburg abfragen, Renteninformationen verwalten oder Petitionen beim Bundestag unterschreiben. Schaut man aber in die Länder und Kommunen, herrscht Wildwuchs. Während Bürger im Saalekreis in Sachsen-Anhalt etwa Autos abmelden, im schleswig-holsteinischen Norderstedt sogar Umzüge innerhalb der Stadt melden, Briefwahlunterlagen beantragen oder eine Meldebestätigung anfordern können, besteht laut dem Bundesinnenministerium (BMI) im Saarland neben der Online-Steuererklärung lediglich die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung übers Internet abzugeben.

Wie nützlich der Chip-Ausweis ist, hängt also stark davon ab, wo man wohnt. Und wofür er sich im Einzelfall nutzen lässt, müssen Bürger bislang mühsam selbst herausfinden. Das Personalausweisportal des BMI gibt dazu eine nach Bund, Ländern, Landkreisen und Kommunen sortierte Übersicht und informiert zu den Möglichkeiten des Ausweises mit Chip.

Beim Bürger stößt die e-ID offenbar nicht auf sonderlich großes Interesse: 53 Millionen E-Ausweise sind laut BMI ausgegeben. Nur rund ein Drittel davon, rund 17,7 Millionen, haben eine aktive e-ID. Der Rest ist bislang nur ein teurer Ausweis. Wie viele der aktiven e-IDs tatsächlich genutzt werden, ist unklar. Nutzungsstatistiken erhebt das BMI nach eigenen Angaben nicht.

Um die Verbreitung und auch die Nutzung etwas zu fördern, werden seit Juli 2017 alle neuen Ausweise automatisch mit aktiver e-ID ausgegeben. Bislang analoge Ausweise lassen sich gegen Gebühr beim Bürgeramt aktivieren. Unternehmen haben es damit auch leichter, eigene Anwendungen anzubieten, etwa eine Identitätsprüfung für Online-Händler oder eine Altersprüfung für Online-Videotheken.

Laut BMI ist für 2018 außerdem die Einführung des Bürger- und Unternehmenskontos Bund geplant. Darüber soll mit Hilfe des E-Ausweises eine einfache Authentifizierung gegenüber Behörden möglich sein – wenn der Nutzer denn eine aktive e-ID hat und auch weiß, wann und wie er den E-Ausweis richtig einsetzt.

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