Fast ein Jahr nach neuer Verordnung DSGVO hält Datenschützer und Verbraucher auf Trab

Düsseldorf · Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung sorgt nach wie vor für Unsicherheit. Unterdessen kommen Datenpannen immer öfter ans Licht.

 Die neue Verordnung soll die Daten von Verbrauchern besser schützen.

Die neue Verordnung soll die Daten von Verbrauchern besser schützen.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Durch die neuen EU-Datenschutzregeln sind in Nordrhein-Westfalen seit Anfang des Jahres schon mehr als 350 Datenpannen bekannt geworden. Laut Gesetz müssen Unternehmen, Behörden und Privatpersonen die Landesbeauftragten für Datenschutz jetzt informieren, wenn vertrauliche Informationen aus Versehen in fremde Hände geraten. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 seien rund 1270 Datenpannen gemeldet worden, sagt Daniel Strunk, Sprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Helga Block. Vorher seien nur sehr wenige Fälle bekannt geworden.

Gleichzeitig sei der Informationsbedarf zum Thema enorm, bekräftigt Strunk. Im vergangenen Jahr seien etwa 12 000 Eingaben eingegangen, etwa dreimal so viel wie 2017. Und 2019 hätten die Behörde bereits mehr als 2300 Eingaben erreicht. Dazu zählen laut Strunk sowohl Beschwerden wegen Verstößen gegen die neuen Datenschutzregeln als auch Anfragen, nach Informationen im Umgang mit der neuen Verordnung. Auch bei den Datenschutzerklärungen auf Internetseiten müsse nachgebessert werden, erklärt Strunk. Zahlreiche Erklärungen hätten den Vorgaben der DSGVO noch nicht entsprochen, sagt er. In einigen Fällen habe eine Erklärung völlig gefehlt. Auf Hinweis der Datenschutzbeauftragten seien diese berichtigt und fehlende Erklärungen ergänzt worden. Auch seien im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 32 000 Euro verhängt worden. Meist sei ein Bußgeld angeordnet worden, weil Unternehmen auf Anfragen der Datenschützer keine Auskunft gegeben hätten, erklärt Strunk.

Beratungsbedarf bestehe bei Unternehmen ebenso wie bei Vereinen, sagt Strunk. Im Gesundheitsbereich gehe es vor allem um die Frage, wie weit E-Mails, Faxgeräte oder Online-Speicherdienste für Gesundheitsdaten verwendet werden dürften.

Die DSGVO soll Verbraucher besser vor Datenmissbrauch schützen. Seit die Verordnung in Kraft getreten ist, wird die Verarbeitung persönlicher Informationen durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt. Verbraucher müssen seitdem laut Gesetz darüber informiert werden, wer persönliche Informationen wie Name, Adresse, oder Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt. Anschließend müssen sie dem ausdrücklich zustimmen.

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