Angebote schießen wie Pilze aus dem Boden Die Digitalisierung der Gerechtigkeit

Hamburg · Immer häufiger werden juristische Fragen von Programmen bearbeitet und Dokumente über das Internet übertragen. Das birgt Risiken.

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Foto: SZ

Im Gerichtssaal sitzen außer dem Angeklagten drei Roboter. Sie fungieren als Richter, Verteidiger und Staatsanwalt. Die Roboter tragen selbstständig die Klageschrift vor, stellen Anträge, präsentieren Beweismittel, erheben Einsprüche – und der Richter-Bot fällt am Ende das Urteil. Ganz so sieht die Zukunft der Rechtsprechung in Deutschland zwar nicht aus. Aber die Digitalisierung verändert gerade drastisch, wie Juristen arbeiten. Sogenannte Legaltech, also juristische Technologie, hält aber auch für Verbraucher einige Vorzüge bereit.

Der Ursprung des Technologieschubs im Rechtswesen liegt wie so oft in den Vereinigten Staaten, aber auch die deutsche Szene wächst täglich. Es gibt regelmäßige Treffen, einflussreiche Blogs, Vorträge, eine beachtliche Medienaufmerksamkeit und eine immer größer werdende Zahl von Startups. Eine Idee, deren Zeit gekommen zu sein scheint, ist das Erstreiten von Fahrgastrechten im Fall von Verspätungen und Ausfällen. Gleich mehrere deutsche Startups haben sich diesem oder einem ähnlichen Modell verschrieben.

Das funktioniert so: Eine Fluglinie streicht kurzfristig eine Verbindung. Daraufhin lässt sich der verärgerte Urlauber bei der Wahrnehmung seiner Fluggastrechte von einer solchen Neugründung unterstützen. Per Internet nimmt das Startup die Reiseunterlagen entgegen und treibt dann bei dem Flugunternehmen die zu erstattenden Kosten ein. Dafür verlangt das Startup natürlich eine Gebühr – aber nur, falls es Erfolg hat. Scherereien mit den Transportunternehmen und das Risiko, dass gar nichts bei einer Beschwerde herausspringt, übernimmt das Startup. Für dieses lohnt sich das Geschäft, wenn es viele Aufträge mit wenig Aufwand bearbeiten kann. Hier kommen die neuen Technologien ins Spiel: spezialisierte Computer-Programme bewältigen Aufgaben selbstständig. Im Fall der Flugkostenerstattung gleicht eine Software Wetter- und Flugdaten miteinander ab, um besser einschätzen zu können, wie wahrscheinlich eine erfolgreiche Beschwerde ist. Unternehmen mit ähnlichen Ansätzen konzentrieren sich auf Parktickets oder vermeintlich fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide.

Allgemein lässt sich Legaltech grob in drei Bereiche unterteilen. Das Einfordern der Fahrgastrechte gehört zu den direkt an Verbraucher gerichteten Anwendungen. Hierzu zählen Anbieter wie Compensation2go und zug-erstattung.de. Eine zweite Kategorie bilden Vermittlungsdienste, die den Kontakt zwischen Anwälten auf der einen Seite und Privatpersonen, Unternehmen oder auch Kanzleien auf Personalsuche auf der anderen herstellen wollen. Diese Idee einer Suchmaschine oder Marktplattform für Anwaltstätigkeiten haben ebenfalls mehrere Startups in Deutschland aufgegriffen, beispielsweise die Plattformen Advocado oder Jurato. Darüber hinaus entstehen immer mehr digitale Werkzeuge und Dienste, die juristische Arbeiten erleichtern. Solche Programme durchforsten etwa selbstständig riesige Aktenberge oder bieten die Möglichkeit, Verträge aus standardisierten Textbausteinen aufzusetzen.

Sebastian Schüßler, Rechtsanwalt und Digitalisierungsmanager in der Hamburger Niederlassung der Kanzlei Rödl & Partner, sieht den aktuellen Trend als Teil eines natürlichen Prozesses. „Die Digitalisierung erfasst nach und nach alle Lebensbereiche. Es gibt bereits viele Fälle, bei denen die Anwendung neuer Technologien niemanden mehr überrascht, etwa Roboter in der Autofertigung oder das Online-Banking. Nun ist der juristische Bereich an der Reihe.“ Als Motor dieser Entwicklung sieht der Hamburger Anwalt nicht nur den technischen Fortschritt. Sich verändernde Erwartungen sowohl der Mandanten als auch der Juristen spielten eine Rolle. „Wer es gewohnt ist, über Kurznachrichten-Apps direkt zu kommunizieren oder Versandprozesse in Echtzeit nachzuverfolgen, möchte solchen Komfort auch in Rechtsangelegenheiten nicht missen“, so Schüßler. Christoph Sorge, Professor für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, hat einen weiteren Faktor ausgemacht. Eine Firma, die auf Legaltech setze, könne günstiger und schneller arbeiten oder ganz neue Leistungen anbieten. Der Konkurrenzdruck sorge automatisch für eine zunehmende Verbreitung.

Auch die deutschen Gerichte wollen nun aufrüsten. Nicht nur ihr gesamter Schriftverkehr soll auf elektronischem Wege ablaufen, sondern auch alle Gerichtsdokumente müssen künftig in digitaler Form vorliegen. Sehr eilig ist es damit allerdings nicht: Bis 2026 sollen die Gerichte die Umstellung laut dem Gesetz zur „Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ vollziehen. Dieser Vorgang hat mit der geplanten Einführung des sogenannten besonderen elektronischen Anwaltspostfaches durch die Bundesrechtsanwaltskammer bereits einen problematischen Start hingelegt. Forscher des Chaos Computer Clubs hatten dem Dienst mehrere Sicherheitslücken nachgewiesen, wie das Fachportal heise.de berichtet. Der Fall des Anwaltspostfaches lenkt den Blick auf eine Problematik, die allen Legaltech-Anwendungen gemein ist. Sie müssen den vertrauensvollen Umgang mit höchstsensiblen, oft persönlichen Daten garantieren. An der technischen Umsetzung dieses enormen Sicherheitsbedürfnisses habe es in der Vergangenheit öfter gehapert, bestätigt Sorge.

Die Technologisierung des Rechts hält weitere Gefahren bereit – das Szenario des Roboterrichters ist realistischer, als es scheinen mag. Der Deutschlandfunk berichtet, wie Gerichte Legaltech in den USA einsetzen. In mehreren Bundesstaaten nutzt die US-Justiz demnach einen Algorithmus, um festzustellen, wie hoch die Rückfallgefahr Beschuldigter oder bereits Verurteilter ist. Wie der Radiosender schildert, reproduziert das „Compas“ genannte Programm jedoch bestehende Diskriminierungen des US-amerikanischen Rechtssystems, statt gerechtere Urteile zu ermöglichen.

Hierzulande sind wir von ähnlichen Anwendungen im Rechtssystem weit entfernt, ist sich Christoph Sorge sicher. Aber das Beispiel werfe wichtige Fragen auf: Wie können neutrale Daten als Entscheidungsgrundlage gewonnen werden? Wie steht es um die Nachvollziehbarkeit von Urteilen und Empfehlungen aus dem Rechner? Und folglich: Auf wie viel Akzeptanz könnten solche Beurteilungen in der Bevölkerung hoffen? Gerade weil diese Fragen ungeklärt, womöglich unklärbar sind, legt sich Sorge fest: „In Deutschland werden noch lange Richter aus Fleisch und Blut den Hammer schwingen.“

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