Immobilienbetrug im Netz Die Traumwohnung, die es nicht gibt

Düsseldorf · Verbraucherschützer warnen vor vermeintlichen Immobilien-Schnäppchen im Internet. Dahinter steckten oft Betrüger.

 Immobilienscout24, Immowelt oder auch Airbnb: Wer im Internet nach einer Bleibe sucht, findet meist zahlreiche Inserate. Klingt ein Angebot jedoch zu gut, um wahr zu sein, sollten Verbraucher hellhörig werden. Nicht alle Anzeigen sind auch seriös.

Immobilienscout24, Immowelt oder auch Airbnb: Wer im Internet nach einer Bleibe sucht, findet meist zahlreiche Inserate. Klingt ein Angebot jedoch zu gut, um wahr zu sein, sollten Verbraucher hellhörig werden. Nicht alle Anzeigen sind auch seriös.

Foto: dpa/Christian Charisius

„4-Zimmer-Wohnung im Herzen der Altstadt, frisch renoviert, Parkplatz inklusive, 600 Euro Warmmiete“. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Dann ist es das vermutlich auch. Denn hinter vermeintlichen Schnäppchen-Immobilien, die im Internet angepriesen werden, stecken häufig Betrüger. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, woran Wohnungssuchende solche gefälschten Anzeigen erkennen und was Opfer tun können.

Wer heutzutage auf der Suche nach einer Immobilie ist, fährt häufig erst einmal den Rechner hoch, um im Internet auf die Jagd zu gehen. Auf Portalen wie immobilienscout24.de, wg-gesucht.de und immowelt.de aber auch in speziellen Gruppen auf Facebook sind zahlreiche Inserate zu finden. Selbst auf der Online-Zimmervermittlungsplattform Airbnb, die eher für Urlauber gedacht ist, gibt es häufig Angebote für längerfristige Vermietung. Das hätten auch Kriminelle erkannt, die mit gefälschten Inseraten versuchten, an das Geld und die persönlichen Daten von Internetnutzern zu gelangen, mahnen die Verbraucherschützer.

Die Betrugsmaschen werden dabei immer raffinierter. Eine weit verbreitete Masche sei es etwa, sich als Vermieter oder Eigentümer im Ausland auszugeben, der nicht zur Wohnungsbesichtigung kommen könne. Er biete daher an, den Schlüssel per Post oder durch einen Mittelsmann zu überbringen und verlange dafür eine Kaution. Sobald die Opfer das Geld überwiesen hätten, bekämen sie allerdings weder die Schlüssel zur Wohnung noch ihr Geld zurück, und der angebliche Eigentümer sei nicht mehr zu erreichen.

In einigen Fällen werde Interessenten auch ohne Besichtigung eine Wohnung zugesagt. Das allerdings nur, wenn sie die Mietkaution direkt überweisen. Laut der Experten wird diese Zahlung im Regefall aber erst fällig, nachdem der Mietvertrag geschlossen wurde. Wohnungssuchende sollten demnach nicht zahlen, bevor sie das Objekt besichtigt haben. Seriöse Anbieter verlangen laut der Experten niemals Geld vor einer Besichtigung. In Regionen mit starkem Wohnungsmangel nutzen Betrüger die Notsituation einiger Interessenten außerdem häufig aus und verlangen von ihnen bereits Geld dafür, überhaupt in die Vorauswahl für eine Immobilie zu kommen.

Doch nicht nur auf ihr Geld, auch auf die sensiblen Daten ihrer Opfer hätten die Kriminellen ein Auge geworfen, mahnen die Verbraucherschützer. So versendeten diese oft im Namen bekannter Online-Portale sogenannte Phishing-Mails. Darin werden die Empfänger dazu aufgefordert, sich über einen Link mit ihren Zugangsdaten auf der jeweiligen Webseite anzumelden. Der Link führe allerdings zu einer gefälschten Internetseite, die auf den ersten Blick nicht immer als solche zu erkennen sei. Geben Nutzer dort ihre Zugangsdaten ein, können die Betrüger diese abfangen und missbrauchen. Auch Schadsoftware, die über den E-Mail-Anhang versendet wird, stellt eine Gefahr dar. Deswegen gilt es, niemals Dateien unbekannter Absender zu öffnen.

Einige Betrüger forderten ihre Opfer außerdem dazu auf, eine Kopie ihres Personalausweises per Mail zu verschicken, um sich vor der vermeintlichen Wohnungsbesichtigung zu identifizieren. Dieser Aufforderung sollten Verbraucher auf keinen Fall nachkommen. Die Personalien könnten Kriminelle für Identitätsdiebstahl nutzen.

Laut der Verbraucherzentrale müssen Wohnungssuchende bei ungewöhnlich günstigen Angeboten grundsätzlich misstrauisch werden. Einen Überblick über die üblichen Preise kann der örtliche Mietpreisspiegel geben, der von den Kommunen veröffentlicht wird. Dieser gibt auch ortsunkundigen Interessenten die Möglichkeit, Preise zu überprüfen.

Eine weit verbreitete Masche sind auch zu perfekte Bilder der angebotenen Immobilie. So kopierten Betrüger häufig Fotos aus dem Internet, beispielsweise aus Webseiten von Möbelhäusern. Die Verbraucherschützer raten daher zur umgekehrten Bildersuche von Google (siehe Infokasten). Mit dieser Funktion können Internetnutzer herausfinden, ob und wo das Bild an anderer Stelle im Netz zu finden ist. Auch schlechtes Deutsch, viele Grammatik- und Rechtschreibfehler oder Anfragen in englischer Sprache sollten hellhörig machen.

Der Anzeigentext gibt laut Verbraucherzentrale weitere Indizien auf gefälschte Wohnobjekte. So kopierten Betrüger die Wohnungsbeschreibung oft aus echten Inseraten. Um das zu überprüfen, können Verbraucher Teile des Textes in eine Suchmaschine eingeben. Erscheine ein ähnliches Inserat mit unterschiedlichen Kontaktinformationen, handele es sich bei dem Angebot wahrscheinlich eine Fälschung.

Auch bei fehlenden Angaben, beispielsweise zu Warm- und Kaltmiete oder dem Ansprechpartner, sei Vorsicht geboten. Bei auffälligen E-Mail-Adressen sollten Wohnungssuchende ebenfalls skeptisch sein. Die Experten von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nennen als Beispiel etwa Name@günstige-traumwohnung.de.

Vorsicht solle man außerdem bei Überweisungen ins Ausland walten lassen. Aufschluss über den Standort des Kontos gibt die IBAN des Zahlungsempfängers, die mit dem jeweiligen Länderkürzel beginnt. „DE“ steht etwa für ein Konto in Deutschland, „AT“ für Österreich, „CH“ für die Schweiz. Sei nicht klar, warum sich das Konto in einem bestimmten Land befinde, sollten Nutzer laut Experten kein Geld überwiesen.

Verbraucher, die Opfer einer gefälschten Immobilien-Anzeige im Internet geworden seien und bereits Geld an die Betrüger gezahlt hätten, müssten Strafanzeige bei der Polizei erstatten, erklärt die Verbraucherzentrale. Darüber hinaus sollte die eigene Bank informiert werden. Diese könne die Zahlung rückgängig machen, sofern sie per Lastschrift erfolgte. Dann können Opfer innerhalb von acht Wochen eine Erstattung des Geldbetrags fordern. Die Verbraucherschützer raten außerdem dazu, unbedingt das Immobilienportal zu informieren, auf dem die gefälschte Anzeige geschaltet wurde. So können andere Nutzer vor einem ähnlichen Schicksal bewahrt werden.

www.verbraucherzentrale.de

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