Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Facebook darf Daten von Nutzern des Messengers nicht weitergeben

Frankfurt · Eine Frau wollte die Urheber von kompromittierenden Nachrichten, die über den Facebook-Messenger verschickt wurden, herausfinden. Diese Daten dürfe der Konzern aber nicht herausgeben, so das Urteil.

Facebook darf Empfängern von unliebsamen Nachrichten im Kurznachrichtendienst Messenger keine Nutzerdaten des Absenders nennen. Für die Herausgabe gebe es keine Gesetzesgrundlage, so der Grundsatzbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Mit dem Programm können private Nachrichten verschickt werden. Die Nutzer müssen dafür nicht bei Facebook angemeldet sein.

Nutzerdaten, wie Namen und Absender, dürften nach dem Telemediengesetz nur im Zusammenhang mit Inhalten von sozialen Netzwerken herausgegeben werden. Der Messenger, diene dagegen nur dem privaten Austausch, so das Gericht (AZ: 16 W 27/18).

Geklagt hatte eine Frau, die sich gegen kompromittierende Nachrichten wehren wollte. Diese wurden von drei verschiedenen Nutzerkonten über den Messenger an ihre Freunde und Familienangehörigen gesandt. Ihr Versuch, an die Absender heranzukommen, scheiterte durch das OLG-Urteil. „Diese Entscheidung hat Grundsatz-Charakter“, sagte Richterin und OLG-Sprecherin Gundula Fehns-Böer.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das OLG Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Die Frau könnte also noch bis vor das oberste Bundesgericht in Karlsruhe ziehen.

(dpa)
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