AGB sind vielen zu lang und zu kompliziert Kuriose Klauseln im Kleingedruckten

Hamburg/London · Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Diensten sind so lang und kompliziert, dass sie kaum jemand liest. Um das zu ändern, verstecken manche Firmen skurrile Regelungen in den Vertragsbestimmungen.

  Nur wenige Nutzer lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Händlern, obwohl diese wichtige Regelungen enthalten. 

Nur wenige Nutzer lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Händlern, obwohl diese wichtige Regelungen enthalten. 

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Bei jedem Online-Einkauf müssen Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungenbestätigen: kurz AGB. Dabei handelt es sich um vorformulierte Klauseln, denen Kunden vor dem Kauf zustimmen müssen. Darin sind beispielsweise die Regelungen zu Widerruf und Retouren, der Umgang mit den Kundendaten, die verfügbaren Zahlungsmethoden, Bestimmungen zum Jugendschutz und vieles mehr festgeschrieben. Jedoch gehen nur die Wenigsten diese Regelungen durch, bevor sie etwa schnell einen neuen Föhn bestellen oder ein Konto bei einem Streaming-Anbieter eröffnen. Bei einer Umfrage des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) zum Umgang mit AGB gab nur ein Viertel der Befragten an, sich die Zeit zu nehmen, die Geschäftsbedingungen von Online-Diensten genau zu lesen. Fast die Hälfte der Befragten antwortete, AGB und Erklärungen zum Datenschutz höchstens grob zu überfliegen. Die restlichen 25 Prozent stimmen den Vertragsbestimmungen sogar ungesehen zu. Auf diese Lesefaulheit der Nutzer spekulieren mehrere Unternehmen, die sich für ihre AGB ganz besondere Inhalte ausdenken.

Zu den Beispielen gehören Online-Händler, die ihre AGB mit kuriosen Versatzstücken frisierten. So stimmten Käufer, die sich mit den Geschäftsbedingungen des Online-Lebensmittelhändlers „das Salzprojekt“ einverstanden erklärten, auch folgendem Passus zu: „Die Verwendung von Fleur de Sel im Nudelwasser wird als Beleidigung aller Meeresgötter gewertet“. Außerdem sollten sich Kunden auch darüber bewusst sein, dass Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen nicht vor Gericht, sondern – fast wie im Wilden Westen – per Duell mit „Wasserpistole“ oder „Seifenblasenpustefix“ geregelt würden.

Auch Großunternehmen sparen nicht mit skurrilen Paragraphen. So sichert sich der Versandhändler Amazon für den Untergang der menschlichen Zivilisation ab, sollte dieser durch eine Zombieapokalypse ausgelöst werden. In den AGB von Lumberyard, Amazons kostenlosem Programmierbaukasten für Online-Spiele, warnt der Konzern davor, die Software für wichtige Infrastruktur, Atomkraftwerke oder selbstfahrende Autos zu verwenden. Einzige Ausnahme: „Ausbruch einer Viren-Infektion, die über Bisse oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen wird und zur Wiederbelebung von Leichen führt, die versuchen, menschliches Fleisch, Blut, Gehirn oder Nervenzellen zu konsumieren, und die den Untergang der organisierten Zivilisation wahrscheinlich macht.“

Weniger apokalyptisch – jedoch nicht weniger verrückt – klangen auch die Geschäftsbedingungen, mit denen laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein britisches IT-Sicherheitsunternehmen überprüfen wollte, wie viele Menschen die AGB tatsächlich lesen, bevor sie diese bestätigen. Dazu habe die Londoner Firma öffentliche Zugänge für kabelloses Internet eingerichtet. Um das Angebot zu nutzen, hätten Anwender unter anderem folgendem Absatz zustimmen müssen: „Mit der Benutzung dieses Dienstes willigen Sie ein, Ihr erstgeborenes Kind dem Unternehmen zu überlassen. Zeitpunkt und Nutzungsart werden vom Unternehmen festgelegt. Falls keine Kinder produziert werden, wird stattdessen Ihr Haustier genommen. Diese Bestimmungen gelten für die Ewigkeit“.

Bei anderen Unternehmen sorgte das Lesen der AGB nicht nur für Erheiterung, sondern zahlte sich sogar finanziell aus. Nach eigenen Angaben versprach die Firma PC Pitstop, demjenigen 1000 Dollar zu zahlen, der eine E-Mail an die in den eigenen Geschäftsbedingungen genannte Adresse schickt. Bis sich eine Person meldete, vergingen nach Angaben des Unternehmens vier Monate.

Laut der britischen Zeitung „Guardian“ konnten aufmerksame Kunden auch beim britischen WLAN-Anbieter Purple abkassieren. Dort hätten sich 22 000 Kunden unwissentlich damit einverstanden erklärt, 1000 Stunden gemeinnütziger Arbeiten zu verrichten – beispielsweise Dixi-Toiletten zu putzen, Schneckenhäuser zu bemalen oder herrenlose Katzen zu streicheln. Nur eine Person, so der WLAN-Anbieter, habe die Forderungen entdeckt und gemeldet – und daraufhin einen Amazon-Gutschein im Wert von 114 Pfund erhalten.

Der Sinn hinter den skurrilen Aktionen von PC Pitstop und Purple war nach eigenen Angaben, mehr Aufmerksamkeit für die AGB zu generieren und Kunden dazu zu bewegen, diese gründlich zu lesen, bevor sie sie mit einem Klick absegnen

Dass sich dazu nur so wenige Menschen überwinden, liegt jedoch nicht nur an Faulheit. Drei Viertel der Nutzer empfinden die rechtlichen Bestimmungen als unverständlich oder zu lang, wie die Umfrage des DIVSI ebenfalls ergab. Dem stimmte auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu, das in einem Betrag beim Kurzmitteilungsdienst Twitter vorrechnet: „Wenn wir alle AGB, denen wir einfach zustimmen, lesen würden, wären wir rechnerisch 67 Arbeitstage im Jahr damit beschäftigt.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort