Private Kommunikation Das sind die Regeln für private Nachrichten im Beruf

Berlin · Damit die E-Mail-Konten ihrer Angestellten nicht mit internen Nachrichten überlaufen, nutzen viele Betriebe inzwischen Kurznachrichtendienste, die die Mitarbeiter auf ihren Smartphones installieren.

 Viele Menschen schauen heutzutage wie selbstverständlich auch während der Arbeitszeiten auf ihr Smartphone.

Viele Menschen schauen heutzutage wie selbstverständlich auch während der Arbeitszeiten auf ihr Smartphone.

Foto: dpa-tmn/Monique Wüstenhagen

Auf diesem Weg können sich Kollegen schnell und unkompliziert austauschen. Für E-Mails gilt meist: Private Konversationen gehören nicht ins berufliche Postfach. Aber dürfen sich Kollegen auch während der Arbeitszeit privat per Kurznachricht unterhalten?

Es liege in der Hand des jeweiligen Unternehmens, dies zu entscheiden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Betrieb könne mit einer entsprechenden Richtlinie festlegen, zu welchem Zweck der firmeneigene Kurznachrichtendienst verwendet werden darf. „Wenn der Arbeitgeber dies für sinnvoll erachtet, könnten die Verantwortlichen die private Kommunikation im Kurznachrichtendienst verbieten.“ Daran hätten sich Arbeitnehmer dann auch zu halten.

Gibt es jedoch kein solches Verbot, dann, so Meyer, „werden die Arbeitnehmer berechtigt sein, diese Dienste auch am Arbeitsplatz für den Austausch von Nachrichten zu nutzen, die dienstlich nicht veranlasst sind“. Dies gelte insbesondere in den Arbeitspausen, abends oder an freien Tagen.

Doch die Firmenleitung habe dies nicht notwendigerweise alleine zu entscheiden. Meyer zufolge könne auch der Betriebsrat bei solchen Fragen ein Mitbestimmungsrecht haben. Der Betriebsrat könne in einer Betriebsvereinbarung verbindlich festhalten, ob und wann private Nachrichten während der Dienstzeiten erlaubt sind. „In der Vereinbarung kann dann etwa auch festgelegt werden, dass in den Konversationen des firmeneigenen Kurznachrichtendienstes nur dienstliche Themen behandelt werden dürfen“, erklärt Meyer.

Gibt es eine entsprechende Regulierung, könne der Arbeitgeber die Nachrichten der Mitarbeiter theoretisch auch einsehen und kontrollieren. Ganz so leicht sei dies in der Praxis jedoch nicht umzusetzen: „Das ist zurzeit eine rechtliche Grauzone, und bei dem strengen Datenschutz wäre es für ein Unternehmen enorm schwierig, eine solche Kontrolle genehmigt zu bekommen“, sagt Meyer.

(dpa)
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