Netzwerkdurchsetzungsgesetz Kaum Beschwerden über strafbare Inhalte im Netz

Berlin · Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz, auch Netzwerkdurchsetzungsgesetz genannt, haben sich viel weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet.

Bis Ende November seien beim Bundesamt für Justiz (BfJ) erst 704 Meldungen eingegangen, teilte die Behörde mit. Der Gesetzgeber war nach Angaben des Bundesamtes von rund 25 000 Meldungen und 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass offensichtlich strafbare Inhalte wie Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden aus sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Bei schwierigeren Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden, sonst drohen Geldbußen in Millionenhöhe.

(dpa)
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