Das Ende der Dash Buttons Gericht verbietet Amazons Bestellknöpfe

München · Der Online-Händler bietet vernetzte Tasten an, mit denen Kunden Produkte des täglichen Bedarfs auf Knopfdruck nachbestellen können. Das ist illegal, wie Münchner Richter jetzt entschieden haben.

Eine kleine Taste an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern – diese Möglichkeit bietet der Online-Händler Amazon in Deutschland seit dem Jahr 2016 an. Die Knöpfe gibt es auch für Zahnpasta, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Damit ist jetzt Schluss: Das Oberlandesgericht München verurteilte Amazon zur Unterlassung (Az.: 29 U 1091/18).

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der eindeutige Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, sagte ihr Sprecher Thomas Bradler. Schon das Landgericht München hatte Amazon in erster Instanz zur Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich nun das Oberlandesgericht an und ließ keine Revision zu.

Zum Schutz vor Abofallen und für mehr Transparenz im Onlinehandel gilt für Internetkäufe seit Sommer 2012 die sogenannte Button-Lösung (Paragraph 312j BGB). Sie besagt, dass kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur zulässig sind, wenn diese mit einer eindeutigen Kennzeichnung wie „zahlungspflichtig bestellen“ versehen ist. Teil der Regelung ist auch die Pflicht des Anbieters, den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung sowie eventuelle Versandkosten „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ anzugeben.

(dpa)
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