Nach Klage von Konkurrenten Urteil zu Werbespruch von Partnerbörse

München · Das Dating-Portal Parship darf sich nicht mehr „Deutschlands größte Partnervermittlung“ nennen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München. Der Konkurrent Lovescout24 hatte wegen des Parship-Werbespruchs auf Unterlassung geklagt und recht bekommen.

 Parship darf sich künftig nicht mehr als „Deutschlands größte Partnervermittlung“ bezeichnen.

Parship darf sich künftig nicht mehr als „Deutschlands größte Partnervermittlung“ bezeichnen.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichtes München.

Laut der Studie „Der Deutsche Online-Dating-Markt 2017/2018“ haben beide Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder. Parship hatte den Anspruch, als größter Anbieter zu gelten unter anderem mit der höheren Zahl der zahlenden Premium-Mitglieder begründet. Dieser Argumentation wollte das Gericht nicht folgen: Der Verbraucher unterscheide nicht zwischen kostenlosen Mitgliedschaften und Premium-Angeboten.

Parship arbeitete mit Partnervorschlägen, die sich aus Persönlichkeitstests ergeben. Es funktioniere damit zwar anders als der Dienst Lovescout24. Diese Differenzen seien für die breite Masse aber zu fein, begründete das Landgericht München sein Urteil. Partnervermittlung, Online-Partnerbörse, Singlebörse – die Allgemeinheit unterscheide nicht zwischen diesen Bezeichnungen.

(dpa)
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