Verbraucherzentrale stellt fest Soziale Medien geben unzureichende Auskunft über persönliche Daten

Düsseldorf · Mit ihrer Auskunftspflicht nehmen es viele soziale Medien nicht allzu genau. Zu dieser Einschätzung kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die bei acht Anbietern für das Konto einer fiktiven Person das Recht auf Auskunft und Datenübertragbarkeit geltend gemacht hat.

Angemessene und vollständige Antworten zu den gespeicherten Daten habe es von keinem der geprüften Dienste gegeben, lautet das Fazit der Verbraucherschützer.

Die Anbieter hätten sogar zusätzliche Hürden aufgebaut und – oft in standardisierter Form – auf allgemeine Hilfebereiche oder Datenschutzerklärungen verwiesen. Zudem hätten die bereitgestellten Daten überwiegend in englischer Sprache und ungebräuchlichen Dateiformaten vorgelegen, stellte die Verbraucherzentrale fest. Somit seien die Daten nur teilweise lesbar und damit nicht kontrollierbar gewesen. Als Folge ließen sich weitere Rechte wie Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten nur schwer wahrnehmen.

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 trat auch eine weitere Richtlinie in Kraft: EU-Bürger hätten seitdem ein Recht auf Datenübertragbarkeit, erklären die Verbraucherschützer. Auch in diesem Bereich wiesen die Sozialen Medien Defizite auf, kritisiert die Verbraucherzentrale.

Da Nutzer nur lückenhafte Informationen erhielten, könnten sie keine informierte Entscheidung darüber treffen, ob die Daten zutreffend seien. Damit könnten sie auch nicht entscheiden, welche Daten bei einem Wechsel zum neuen Anbieter übertragen werden sollen und welche nicht.

(dpa)
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