Rechte in der digitalen Welt Verbraucherrechte im Netz lassen zu wünschen übrig

Berlin · Bei den Verbraucherrechten in der digitalen Welt sei noch viel zu tun, sagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Klare Regeln für Schadensersatz und Schmerzensgeld bei digitalen Anwendungen würden etwa noch fehlen, kritisieren die Verbraucherschützer.

 Vieles im Internet ist für Verbraucher noch unklar.

Vieles im Internet ist für Verbraucher noch unklar.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Dabei stecke Software in immer mehr Geräten und übernehme immer mehr Aufgaben. Eine zentrale Smart-Home-Anlage steuere zum Beispiel Heizung, Lüftung, Licht und Jalousien. Autos sollen in Zukunft selbstständig fahren. Was passiert aber, wenn eine falsch programmierte Software die Heizung im Winter abschaltet und Leitungen einfrieren oder das autonom fahrende Auto eine rote Ampel ignoriert? Mit der Digitalisierung müsse auch der Gesetzgeber Schritt halten, verlangt die Verbraucherzentrale.

Für Schäden durch Software fehlen bisher klare Gesetze, die Schadensersatz und Schmerzensgeld regeln. „Verbraucher finden sich in einem zunehmend digitalisierten Alltag wieder, der an nationalen Grenzen nicht Halt macht“, sagt Klaus Müller, VZBV-Vorstand. „Um sich im Netz selbstbestimmt und sicher bewegen zu können, muss die EU-Kommission die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen“, sagt Müller

Einiges habe sich bereits geändert. Nach einer kürzlich vereinbarten EU-Richtlinie müssen Anbieter elektronischer Geräte etwa so lange Aktualisierungen zur Verfügung stellen, wie Verbraucher das vernünftigerweise erwarten können. Wenn sie gerade erst ein Smartphone gekauft haben, dürfe dieses zum Beispiel nicht sofort von Sicherheitsupdates ausgeschlossen und damit unbrauchbar werden.

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