Der Tüv warnt Vorsicht bei Schnäppchen aus Fernost

Berlin · Viele Internetseiten bieten Waren aus Asien zu günstigen Preisen an. Doch Käufer sollen nicht unbedacht zuschlagen.

 Waren aus Fernost müssen erst durch den Zoll. Ist das Produkt gefälscht oder entspricht es nicht europäischen Bestimmungen, kann es zurückgehalten oder zurückgeschickt werden.

Waren aus Fernost müssen erst durch den Zoll. Ist das Produkt gefälscht oder entspricht es nicht europäischen Bestimmungen, kann es zurückgehalten oder zurückgeschickt werden.

Foto: dpa-tmn/Daniel Bockwoldt

Waren direkt vom Hersteller aus Asien zu bestellen, werde im Internet immer beliebter, sagt Thomas Moßburger vom Computerfachmagazin Chip. „Viele locken die oft fast unglaubwürdig niedrigen Preise für Handys, Technikzubehör, sonstigen Schnickschnack, aber auch Kleidung.“ Verbraucher sollen beim Einkauf aus Fernost jedoch vor allem Vorsicht walten lassen, warnt Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland. Denn es komme immer wieder vor, dass Produkte nicht die in der EU geltenden Sicherheits- oder Umweltbestimmungen erfüllen. Meistens würden wichtige Sicherheitshinweise fehlen. In anderen Fällen seien die Bedienungsanleitungen schlecht übersetzt oder unvollständig. Bei Stichproben haben die Sachverständigen auch schlechte Verarbeitungsqualität, fehlerhafte Bauteile oder erhöhte Schadstoffwerte festgestellt, so Diekmann.

Verbraucher sollen in jedem Fall beachten, dass Bestellungen aus Fernost zunächst durch den Zoll müssen, sagt Diekmann. Erfülle das bestellte Produkt nicht die geltenden EU-Bestimmungen oder handele es sich um eine Fälschung, können die Beamten das Paket aufhalten. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde könne die Ware auch vernichtet oder zurückgeschickt werden. Bei elektronischen Geräten sei meist die Bundesnetzagentur zuständig. Die Behörde berichtet, im vergangenen Jahr bei rund 240 000 Produkten eingeschaltet worden zu sein. In 87 Prozent der Fälle hat die Agentur laut eigenen Angaben eine Nutzung in Deutschland untersagt. Insgesamt hat die Behörde 2018 den Verkauf von mehr als zehn Millionen Geräten in Deutschland verboten, vor allem Bluetooth-Lautsprecher, Computeruhren und Funk-Kopfhörer.

In der Theorie solle die CE-Kennzeichnung sicherstellen, dass ein Produkt die Richtlinien für den europäischen Markt erfülle. Das Kennzeichen sei jedoch weder ein Qualitätssiegel noch ein Prüfzeichen, erklärt Diekmann. Die Marktaufsichtsbehörden kontrollieren stichprobenartig, ob die Kennzeichnung zu Recht auf den Produkten stehe. Doch können die Behörden nur einen Bruchteil der problematischen Sendungen identifizieren und stoppen, sagt der Tüv. Außerdem würden die Hersteller das Zeichen meist selbst auf ihre Produkte drucken, um auf den europäischen Markt zu kommen.

Käufer sollen daher vorsichtig sein, wenn sie Geräte aus Fernost erstmals in Betrieb nehmen, empfiehlt Tüv-Sprecher Diekmann. Wenn sie etwa ein Gerät mit Akkus zum ersten Mal aufladen, sollen Nutzer überprüfen, ob der Akku übermäßig heiß werde. Falls ja, sollen Nutzer das Gerät vom Strom trennen und den Verkäufer kontaktieren, denn es drohe Brandgefahr. „Auch müssen Käufer auf scharfe Kanten, schlechte Verarbeitungsqualität und untypische Gerüche oder Geräusche achten“, rät Diekmann. Unsichere Produkte sollen den Behörden gemeldet werden, etwa der Gewerbeaufsicht.

Doch die Schnäppchen bleiben verlockend. Wie sollen Käufer also vorgehen? Thomas Moßburger rät, sich vorher ausführlich über das Produkt und den Verkäufer zu informieren. Bewertungen im Internet können Hinweise darauf liefern, wie gut die jeweilige Seite in Sachen Warenqualität und Versand abschneide. Bewertungen können aber auch gefälscht werden, etwa zu erkennen an ähnlichen Formulierungen oder durchweg exzellenten Beurteilungen, mahnt Moßburger.

Nutzer müssen sich zudem klarmachen, dass die Lieferung aus Fernost sehr lange dauern könne. Vier bis sechs Wochen seien keine Seltenheit, sagt Moßburger. Viele Produkte aus China gebe es auch bei den üblichen Onlinehändlern, wo Verbraucher vielleicht ohnehin ein Konto haben. Habe der Händler eine deutsche Niederlassung, sei eine Reklamation zudem einfacher.

Wen all das nicht abschrecke, dem rät Moßburger, zunächst einmal ein sehr günstiges Produkt zu bestellen, um zu testen, wie zuverlässig der gewählte Händler sei. Zudem sollen Kunden sich immer fragen, ob der im Netz angegebene Preis realistisch erscheine, so Moßburger. „150 Euro für ein Einsteiger-Smartphone aus China ist ein realistischer Preis. Zehn oder 20 Euro nicht.“ Nutzer sollen daher den Preis des gewünschten Produkts im Internet vergleichen und prüfen, zu welchem Preis die gleiche Ware an anderer Stelle zu haben sei.

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