Facebook & Co. So handhaben die wichtigsten Online-Dienste das Erbe im Netz

Menlo Park/Mountain View · In dem sozialen Netzwerk Facebook können Nutzer schon zu Lebzeiten vorsorgen und einen Nachlasskontakt festlegen. Dieser kann das Profil des Verstorbenen löschen oder in einen Gedenkzustand umschalten.

 Online-Profile werden nach dem Tod eines Nutzers nicht zwangsläufig gelöscht. Facebook bietet etwa einen Gedenkzustand an.

Online-Profile werden nach dem Tod eines Nutzers nicht zwangsläufig gelöscht. Facebook bietet etwa einen Gedenkzustand an.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Die entsprechende Einstellung finden Nutzer in dem blauen Balken am oberen Rand der Seite durch einen Klick auf das dunkelblaue Dreieck. Den Eintrag für den Nachlasskontakt finden Nutzer unter „Allgemein“, und dann „Konto verwalten“. Dort muss in dem entsprechenden Feld lediglich der Name der Vertrauensperson eingegeben werden. Diese muss ebenfalls Mitglied bei Facebook und dort mit dem Anwender befreundet sein.

Während das Konto im Gedenkzustand ist, steht vor dem Namen des Verstorbenen „In Erinnerung an“. Profile im Gedenkzustand erscheinen nicht öffentlich, etwa im Abschnitt „Personen, die du kennen könntest“, in Anzeigen oder Geburtstagserinnerungen und niemand kann sich bei einem Konto im Gedenkzustand anmelden. Wer nach seinem Tod niemandem das eigene Profil anvertrauen will, kann auch anders vorgehen. Im selben Menü wie der Nachlasskontakt lässt sich festlegen, dass das Konto nach dem Ableben entweder deaktiviert oder vollständig gelöscht wird. Diese Optionen finden sich in den Einstellungen unter dem Feld für den Nachlasskontakt.

Wenn ein Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter verstirbt, kann eine bevollmächtigte Person oder ein unmittelbares Familienmitglied mit der Plattform Kontakt aufnehmen, um das Konto löschen zu lassen. Twitter kann laut eigenen Angaben keine Login-Daten weitergeben, unabhängig davon, welche Beziehung zwischen der verstorbenen Person und der Person, die den Antrag stellt, bestand. Ähnlich verfährt die zu Facebook gehörende Fotoplattform Instagram.

Wer einen E-Mail-Account bei Google hat, für den empfiehlt sich der Kontoinaktivitäts-Manager. Der Nutzer kann bis zu zehn Personen benennen, die benachrichtigt werden, wenn er auf das Konto in einer von ihm festgelegten Wartefrist zwischen drei und 18 Monaten nicht zugegriffen hat. Die benannten Personen erhalten dann drei Monate Zeit, die relevanten Inhalte herunter­zuladen.

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