14-tägiges Widerrufsrecht gilt nicht beim Kauf im Laden

München · (dpa) Kaufverträge, die im Laden abgeschlossen werden, können anders als Online-Käufe nicht binnen 14 Tagen widerrufen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern in München hin. Lassen sich Kunden eine Ware gegen eine Anzahlung zurücklegen und leisten dann noch eine Unterschrift, kommt in der Regel bereits ein bindender Kaufvertrag zustande. Eine solche Reservierung im Geschäft kann nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Anders sieht es aus, wenn die Ware einen Mangel hat. Dann haben Käufer Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer und können Nachbesserung oder den Umtausch verlangen.

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