Reise Das bedeuten die Reisehinweise des Auswärtigen Amts

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 Leerer Strand in Antalya: Vor einer Reise in die Türkei rät das Auswärtige Amt deutschen Urlaubern derzeit dringend ab.

Leerer Strand in Antalya: Vor einer Reise in die Türkei rät das Auswärtige Amt deutschen Urlaubern derzeit dringend ab.

Foto: dpa/Marius Becker

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (AA) sollen deutschen Reisenden eine Orientierung bei der Wahl ihres Urlaubsziels geben. Derzeit rät das Amt etwa zu „erhöhter Vorsicht“ bei Reisen in die Türkei. Doch was bedeutet das konkret?

Reisehinweise verteilen Informationen über die Einreisebestimmungen, die medizinische Situation und straf- oder zollrechtliche Besonderheiten eines Landes. Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende in einem Land aufmerksam. Das betrifft zum Beispiel Gefahren durch Unruhen, Kriminalität oder Terrorismus.

Reisewarnungen enthalten hingege den „dringenden Appell“, Besuche eines Landes oder einer Region zu unterlassen. Gewarnt wird dann, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Deutsche, die in dem betroffenen Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Das gilt in der Regel für Kriegsschauplätze und Konfliktstaaten.

Aktuell gibt es Reisewarnungen für Afghanistan, Libyen, Syrien, Irak, Jemen und Somalia sowie den Gaza-Streifen in den Palästinensischen Gebieten. Für manche Länder gibt es Teilreisewarnungen. Dann sollten sich Reisende von bestimmten Regionen fernhalten, etwa der nördlichen Sinai in Ägypten. Statt ausdrücklich davor zu warnen, kann das Auswärtige Amt von Reisen in Länder oder Regionen abraten. Letzteres gilt etwa in der Türkei für die Grenzgebiete zu Syrien und zum Irak.

Wichtig für Pauschalurlauber: Erst wenn das Amt ausdrücklich vor einem Land oder einer Region warnt, holen deutsche Reiseveranstalter ihre Gäste sofort nach Deutschland zurück. Zudem können Urlauber gebuchte Reisen gebührenfrei stornieren. Rät das Amt lediglich dringend von einem Reiseziel ab, ist die Lage nicht so eindeutig.

Deutsche Reisende können sich online in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts aufnehmen lassen. Die Liste dient dazu, dass die jeweilige Botschaft oder das Konsulat sich in Krisen- und Ausnahmesituationen schnell mit dem Reisenden in Verbindung setzen kann. Die elektronische Registrierung steht laut Konsulargesetz jedem deutschen Staatsangehörigen zu. Dafür müssen sich Nutzer zunächst registrieren. Sie können auswählen, ob das für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Kurzbesuch geschehen soll. Im zweiten Fall ist eine Registrierung frühestens zehn Tage vor Reisebeginn möglich.

www.auswaertiges-amt.de

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