Gerichtsurteil Fristlos gekündigt nach Angriff auf Hausmeister

Berlin · (dpa) Der tätliche Angriff auf den Hausmeister rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis fortzusetzen, kann in einem solchen Fall für den Vermieter unzumutbar sein, hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 65 S 149/17). Grundsätzlich beruhten Mietverhältnisse auf gegenseitiger Rücksichtnahme, erläuterten die Richter.

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