Nachbarschaftsstreit Gericht genehmigt blickdichten Zaun
Berlin · (dpa) Ein Eigentümer darf einen blickdichten Zaun auf seinem Grundstück errichten, auch wenn der Nachbar damit nicht einverstanden ist. Ein solcher Sichtschutz sei nicht in jedem Fall eine „Verunstaltung“ im Sinne des Baurechts, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 13 K 122.16). Außerdem habe der Gesetzgeber blickdichte Einfriedungen privilegiert, um soziale Distanz zu ermöglichen.
20.08.2017
, 20:00 Uhr
Dies dürfe nicht durch eine extensive Ausdehnung der Rechtsprechung zur Verunstaltung unterlaufen werden.