Nachbarschaftsstreit Gericht genehmigt blickdichten Zaun

Berlin · (dpa)  Ein Eigentümer darf einen blickdichten Zaun auf seinem Grundstück errichten, auch wenn der  Nachbar damit nicht einverstanden ist. Ein solcher Sichtschutz sei nicht in jedem Fall eine „Verunstaltung“ im Sinne des Baurechts, hat das Verwaltungsgericht  Berlin entschieden (Az.: VG 13 K 122.16). Außerdem habe der Gesetzgeber blickdichte Einfriedungen privilegiert, um soziale Distanz zu ermöglichen.

Dies dürfe nicht durch eine extensive Ausdehnung der Rechtsprechung zur Verunstaltung unterlaufen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort