Verbrauchertipp Gericht verwirft Kündigung

Kaiserslautern · (dpa) Unternehmen mit Personal- oder Betriebsrat müssen diesen bei einer Kündigung einbeziehen. Macht der Arbeitgeber dabei gegenüber dem Personalrat bewusst falsche Angaben, ist die Kündigung unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschieden (Az.: 1 Ca 685/16).

 Eine Firma hatte einer Mitarbeiterin krankheitsbedingt gekündigt. Gegenüber dem Personalrat erklärte der Arbeitgeber, die Mitarbeiterin sei verheiratet, hätte jedoch keine Unterhaltsverpflichtungen. Dies war jedoch falsch. Daher sei die Kündigung unzulässig, entschied das Gericht. Bei der Kündigungsanhörung habe der Arbeitgeber gegenüber dem Personalrat objektiv falsche Angaben gemacht. Dadurch seien Anhörung und Kündigung unwirksam.

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