Gerichtsurteil Nachlasspfleger hat Recht auf Auskunft
Hamm · (dpa) Nachlasspfleger haben die Aufgabe, ein Erbe zu sichern. Daher darf ihnen ein Versicherungsunternehmen nicht die Auskunft über die Verträge des Erblassers verweigern. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 20 U 72/18). Der Nachlasspfleger hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer die Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung sind, sofern der Nachlass nicht überschuldet ist.
24.03.2019
, 20:12 Uhr