Gerichtsurteil Nachlasspfleger hat Recht auf Auskunft

Hamm · (dpa) Nachlasspfleger haben die Aufgabe, ein Erbe zu sichern. Daher darf ihnen ein Versicherungsunternehmen nicht die Auskunft über die Verträge des Erblassers verweigern. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 20 U 72/18). Der Nachlasspfleger hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer die Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung sind, sofern der Nachlass nicht überschuldet ist.

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