Verbrauchertipp Mieter darf Löcher in Fensterrahmen bohren

Bremen · (dpa) Mieter dürfen ihre Fenster mit Vorhängen, Rollos oder Plissees verdunkeln. Insbesondere wenn es um Schlafräume geht, gehöre das zur vertragsgemäßen Nutzung, hat das Amtsgericht Bremen klargestellt (Az.: 6 C 285/14). Bei Dachschrägen sei es  zulässig, dass der Mieter Plissees an den Fenstern verschraube, informiert der Deutsche Mieterbund.  Einen hohen Schadenersatz zur Beseitigung der Löcher könne der Vermieter also nicht verlangen.

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