Verbrauchertipp Mieter darf Löcher in Fensterrahmen bohren
Bremen · (dpa) Mieter dürfen ihre Fenster mit Vorhängen, Rollos oder Plissees verdunkeln. Insbesondere wenn es um Schlafräume geht, gehöre das zur vertragsgemäßen Nutzung, hat das Amtsgericht Bremen klargestellt (Az.: 6 C 285/14). Bei Dachschrägen sei es zulässig, dass der Mieter Plissees an den Fenstern verschraube, informiert der Deutsche Mieterbund. Einen hohen Schadenersatz zur Beseitigung der Löcher könne der Vermieter also nicht verlangen.
10.09.2017
, 20:01 Uhr