Verbrauchertipp Mit 0180-Nummer darf Firma nicht abzocken
Koblenz · (dpa) Wer bei Fragen zu einem Vertrag eine 0180-Nummer wählt und danach extra Telefonkosten zahlen soll, kann dagegen Widerspruch einlegen. Verbraucher könnten die Zahlung verweigern, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz.
02.07.2017
, 20:00 Uhr
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Telefonate mit Unternehmen unter 0180-Nummern nicht teurer sein dürfen als Anrufe unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern. Das gilt aber nur, wenn Verbraucher bereits einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben (Az.: C-568/15).