Verbrauchertipp Mit 0180-Nummer darf Firma nicht abzocken

Koblenz · (dpa)  Wer bei Fragen zu einem Vertrag eine 0180-Nummer wählt und danach extra Telefonkosten zahlen soll, kann dagegen Widerspruch einlegen. Verbraucher könnten die Zahlung verweigern, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Telefonate mit Unternehmen unter 0180-Nummern nicht teurer sein dürfen als Anrufe unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern. Das gilt aber nur, wenn Verbraucher bereits einen Vertrag mit dem  Unternehmen abgeschlossen haben (Az.: C-568/15).

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