Verbrauchertipp Nachbar muss kurzes Hundegebell dulden

Berlin · (dpa) Gegen eine artgerechte Hundehaltung in ihrer Nachbarschaft können die Eigentümer und Bewohner von Immobilien nichts unternehmen. Das heiße auch, dass Nachbarn mit gelegentlichem Hundegebell leben müssten, meldet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer.

Bellt der Hund allerdings oft und lange, kann der Nachbar einen Unterlassungsanspruch haben. Das Oberlandesgericht Köln zum Beispiel befand, dass Bellen nur zehn Minuten lang ununterbrochen und täglich insgesamt nur 30 Minuten lang zulässig ist. Auch Mittags- und Nachtruhe müssen eingehalten werden (Az.: 12 U 40/93).

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